Umsetzung und Prüfung Interner Kontrollsysteme in den Bereichen „Soziale Hilfen“ und „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“: Ein Praxisvorschlag

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Beschreibung

Die Implementierung interner Kontrollsysteme ist nach § 31 GemHVO NRW verpflichtend. Die Umsetzung von Internen Kontrollsystemen wird somit unmittelbar zu einer besonders relevanten Führungsaufgabe in allen Bereichen der Kommunalverwaltung.

In der Veranstaltung wird die Vorgehensweise und die Resultate der Einführung Interner Kontrollsysteme im Sozialamt und Jugendamt der Stadt Hamm systematisch und umsetzungsbezogen dargestellt. Ziel der Veranstaltung ist die Übermittlung wertvollen Umsetzungswissens mit dem Anwendungsbereich der Produkte des der Sozialen Hilfen sowie der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Die Referenten heben dabei besonders die positiven Effekte und Mehrwerte eines IKS…

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Die Implementierung interner Kontrollsysteme ist nach § 31 GemHVO NRW verpflichtend. Die Umsetzung von Internen Kontrollsystemen wird somit unmittelbar zu einer besonders relevanten Führungsaufgabe in allen Bereichen der Kommunalverwaltung.

In der Veranstaltung wird die Vorgehensweise und die Resultate der Einführung Interner Kontrollsysteme im Sozialamt und Jugendamt der Stadt Hamm systematisch und umsetzungsbezogen dargestellt. Ziel der Veranstaltung ist die Übermittlung wertvollen Umsetzungswissens mit dem Anwendungsbereich der Produkte des der Sozialen Hilfen sowie der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Die Referenten heben dabei besonders die positiven Effekte und Mehrwerte eines IKS in den unterschiedlichen Prozessen der in den Bereiche „Soziale Hilfen“ und „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ hervor.


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