Umsetzung und Prüfung Interner Kontroll- und Steuerungssysteme im Schulverwaltungsamt: Ein Praxisvorschlag
Die Implementierung interner Kontrollsysteme ist nach § 31 GemHVO NRW verpflichtend. Die Umsetzung von Internen Kontrollsystemen wird somit unmittelbar zu einer besonders relevanten Führungsaufgabe in allen Bereichen der Kommunalverwaltung. In der Veranstaltung werden die Vorgehensweise und die Resultate der Einführung Interner Kontroll- und Steuerungssysteme im Hochbauamt systematisch und umsetzungsbezogen dargestellt. Ziel der Veranstaltung ist die Übermittlung wertvollen Umsetzungswissens mit dem Anwendungsbereich der Produkte des Hochbaus. Die Referenten heben dabei besonders die positiven Effekte und Mehrwerte eines IKS in den unterschiedlichen Prozessen des Hochbaus hervor.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die Implementierung interner Kontrollsysteme ist nach § 31 GemHVO NRW verpflichtend. Die Umsetzung von Internen Kontrollsystemen wird somit unmittelbar zu einer besonders relevanten Führungsaufgabe in allen Bereichen der Kommunalverwaltung. In der Veranstaltung werden die Vorgehensweise und die Resultate der Einführung Interner Kontroll- und Steuerungssysteme im Hochbauamt systematisch und umsetzungsbezogen dargestellt. Ziel der Veranstaltung ist die Übermittlung wertvollen Umsetzungswissens mit dem Anwendungsbereich der Produkte des Hochbaus. Die Referenten heben dabei besonders die positiven Effekte und Mehrwerte eines IKS in den unterschiedlichen Prozessen des Hochbaus hervor.
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