Sozialrechtliches Vorverfahren

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Beschreibung


Die formelle und materielle Rechtmäßigkeit eines Ablehnungs- bzw. Bewilligungsbescheides ist Voraussetzung für qualitativ gute Arbeit in einem Verwaltungsverfahren. Die Entscheidung ist für alle Beteiligten bindend, wenn der gegen den Verwaltungsakt gegebene Rechtsbehelf nicht oder erfolglos eingelegt wird.

Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Von den form- und fristlosen Rechtsbehelfen, sind die Gegenvorstellung, Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde zu unterscheiden. Wegen der Vielzahl der eingelegten Widersprüche sind für eine zügige Erledigung und Vermeidung von Gerichtsverfahren…

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Die formelle und materielle Rechtmäßigkeit eines Ablehnungs- bzw. Bewilligungsbescheides ist Voraussetzung für qualitativ gute Arbeit in einem Verwaltungsverfahren. Die Entscheidung ist für alle Beteiligten bindend, wenn der gegen den Verwaltungsakt gegebene Rechtsbehelf nicht oder erfolglos eingelegt wird.

Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Von den form- und fristlosen Rechtsbehelfen, sind die Gegenvorstellung, Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde zu unterscheiden. Wegen der Vielzahl der eingelegten Widersprüche sind für eine zügige Erledigung und Vermeidung von Gerichtsverfahren umfassende Rechtskenntnisse zum Vorverfahren unabdingbar.


Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs. Ist die Entscheidung rechtswidrig, so ist dem Widerspruch abzuhelfen. Das ist z. B. der Fall, wenn der Bescheid allein unzureichend begründet wurde. Erfolgt keine Abhilfe, so erlässt die zuständige Behörde den Widerspruchsbescheid.


Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt der Sozialrechtsweg, wenn das Sozialgerichtsgesetz und die zur Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften anzuwenden sind.


Die Auswahl der nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte kann auf Wunsch erweitert werden. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen, die Entscheidungen vorbereiten und in Rechtsstreitverfahren eingebunden sind. Es besteht die Möglichkeit, im Diskussionsforum Fragen zu stellen, um Entscheidungen rechtlich fundiert treffen zu können.

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