Schadensersatzpflicht des Leistungsberechtigten bei nicht beendeter Bildungsmaßnahme
Die Jobcenter sollen vorrangig mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung) und Verwaltungsakte im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise erst erlassen, wenn eine Vereinbarung einvernehmlich nicht zustande kommt.
Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung kann u. a. auch die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme sein, um die Eingliederung in Arbeit zu ermöglichen.
Wird in der Eingliederungsvereinbarung eine Bildungsmaßnahme vereinbart, ist auch zu regeln, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte schadenersatzpflichtig ist, wenn die Maßna…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die Jobcenter sollen vorrangig mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung) und Verwaltungsakte im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise erst erlassen, wenn eine Vereinbarung einvernehmlich nicht zustande kommt.
Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung kann u. a. auch die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme sein, um die Eingliederung in Arbeit zu ermöglichen.
Wird in der Eingliederungsvereinbarung eine Bildungsmaßnahme vereinbart, ist auch zu regeln, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte schadenersatzpflichtig ist, wenn die Maßnahme aus einem zu vertretenden Grund nicht zu Ende führt wird.
TeilnehmerInnen der Fortbildung erwerben not-wendige Kenntnisse, um Schadensersatz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geltend machen zu können. Wie aus den Themenschwerpunkten erkennbar ist, werden alle Probleme aufgezeigt, um in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundiert entscheiden zu können.
Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB X, BGB.
Achtung: Teilnehmerinnen und Teilnehmer können uns vorab per Post oder Email unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de Fragen zusenden, auf die sie in der Veranstaltung eine Antwort wünschen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
