Sanktionen SGB II
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ entsprechend soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige verpflichtet werden, konkrete Schritte zur Beseitigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Dabei muss er aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die seine Eingliederung in das Erwerbsleben unterstützen.
Zweck der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit den unterschiedlichen Problemstellungen der Sanktionierung von Leistungsberechtigten im Rahmen der §§ 31 und 32 SGB II vertraut zu machen und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verfahrensvorschriften zu erarbeiten. Dazu werden Sachverhalte unterschiedlicher Schwierigkeiten bearbeitet und d…
Frequently asked questions
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Dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ entsprechend soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige verpflichtet werden, konkrete Schritte zur Beseitigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Dabei muss er aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die seine Eingliederung in das Erwerbsleben unterstützen.
Zweck der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit den unterschiedlichen Problemstellungen der Sanktionierung von Leistungsberechtigten im Rahmen der §§ 31 und 32 SGB II vertraut zu machen und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verfahrensvorschriften zu erarbeiten. Dazu werden Sachverhalte unterschiedlicher Schwierigkeiten bearbeitet und diskutiert.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Leistungssachbearbeitung, der Arbeitsvermittlung, im Fallmanagement und den Rechtsstellen, die notwendige Kenntnisse zur Anwendung der §§ 31 und 32 SGB II benötigen, um Entscheidungen treffen zu können, die bei Überprüfung im Widerspruchsverfahren, ggf. im Klageverfahren vor dem Sozialgericht bestehen.
Ziel des Seminars ist es, mögliche Problemlagen darzustellen, aufzuarbeiten und entsprechende Lösungswege für die praktische Arbeit zu finden.
Mitarbeiter/innen in der Sozialverwaltung wird weiterhin ein Informations- und Diskussionsforum geboten, um bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, bei denen die Voraussetzungen für eine Sanktion (Absenkung oder Wegfall der SGB II - Leistungen) vorliegen, rechtlich fundiert entscheiden zu können.
Achtung: Teilnehmerinnen und Teilnehmer können uns vorab per Post oder E-Mail unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de Fragen, Sachverhalte usw. zusenden, auf die sie in der Veranstaltung eine Antwort wünschen.Werden Sie über neue Bewertungen benachrichtigt
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