Rechtsvertretung in sozialgerichtlichen Verfahren
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte nach dem SGB II bzw. SGB XII gilt grundsätzlich der Sozialrechtsweg nach dem Sozialgerichtsgesetz. Mitarbeiter/innen in den Jobcentern und Sozialämtern benötigen die erforderlichen Kenntnisse zur Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere zu den verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Sozialgerichtsgesetzes, bei der Bearbeitung von Widersprüchen und bei der Wahrnehmung der Rechtsvertretung für ihre Behörde.
Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse zum Ablauf des sozialgerichtlichen Verfahrens in den verschiedenen Instanzen vermittelt, Zweifelsfragen diskutiert sowie Hinweise zum sozialgerichtlichen Verfahren anhand von Beispielfällen gegeb…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte nach dem SGB II bzw. SGB XII gilt grundsätzlich der Sozialrechtsweg nach dem Sozialgerichtsgesetz. Mitarbeiter/innen in den Jobcentern und Sozialämtern benötigen die erforderlichen Kenntnisse zur Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere zu den verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Sozialgerichtsgesetzes, bei der Bearbeitung von Widersprüchen und bei der Wahrnehmung der Rechtsvertretung für ihre Behörde.
Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse zum Ablauf des sozialgerichtlichen Verfahrens in den verschiedenen Instanzen vermittelt, Zweifelsfragen diskutiert sowie Hinweise zum sozialgerichtlichen Verfahren anhand von Beispielfällen gegeben, um Entscheidungen im materiellen Leistungsrecht unter Beachtung des Verfahrensrechts treffen zu können. Die Teilnehmer/innen werden ferner auf eine erfolgreiche Tätigkeit in Widerspruchsverfahren und bei der Sitzungsvertretung vorbereitet.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen, die für die Bearbeitung von Widersprüchen, Rechtsstreitigkeiten usw. zuständig sind, insbesondere an Sitzungsvertreter/innen.
Die nachfolgend aufgeführten Themenschwerpunkte werden erörtert und Kenntnisse hierzu vertieft. Auf Wunsch der Teilnehmer/innen können weitere Themen aufgenommen werden.
Die Fortbildung bietet ein Informations- und Diskussionsforum, um mit den erworbenen Kenntnissen zu grundsätzlichen Fragen und Einzelproblemen verfahrensrechtlich fundiert im Hinblick auf das SGG entscheiden zu können und vor dem Sozialgericht entsprechend aufzutreten.
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