Rechtsvertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren

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Beschreibung

Für Streitigkeiten im Arbeitsrecht gilt grundsätzlich der Arbeitsrechtsweg nach dem Arbeitsgerichtsgesetz. Mitarbeiter/innen in Personalverwaltungen benötigen die erforderlichen Kenntnisse zur Arbeitsgerichtsbarkeit, insbesondere zu den verfahrensrechtlichen Fragen, bei der Bearbeitung von Klagen und bei der Wahrnehmung der Rechtsvertretung für ihre Behörde.

Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse zum Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in den verschiedenen Instanzen vermittelt, Zweifelsfragen diskutiert sowie Hinweise zu den Verfahrensbesonderheiten anhand von Beispielfällen gegeben, um Entscheidungen nach Klageerhebung (z. B. Vergütungs- / Eingruppierungsklage, Beschäftigu…

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Für Streitigkeiten im Arbeitsrecht gilt grundsätzlich der Arbeitsrechtsweg nach dem Arbeitsgerichtsgesetz. Mitarbeiter/innen in Personalverwaltungen benötigen die erforderlichen Kenntnisse zur Arbeitsgerichtsbarkeit, insbesondere zu den verfahrensrechtlichen Fragen, bei der Bearbeitung von Klagen und bei der Wahrnehmung der Rechtsvertretung für ihre Behörde.

Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse zum Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in den verschiedenen Instanzen vermittelt, Zweifelsfragen diskutiert sowie Hinweise zu den Verfahrensbesonderheiten anhand von Beispielfällen gegeben, um Entscheidungen nach Klageerhebung (z. B. Vergütungs- / Eingruppierungsklage, Beschäftigungs- / Weiterbeschäftigungsklage, Klage auf Urlaub / Urlaubsabgeltung, Erteilung / Berichtigung des Zeugnisses bzw. Kündigungsschutzklage) unter Beachtung des Verfahrensrechts treffen zu können.

Die Fortbildung richtet sich an Justiziare, Mitarbeiter/innen, die für die Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten usw. zuständig sind und vom Gericht anberaumte Termine für den Arbeitgeber wahrnehmen. Die Teilnehmer/innen werden auf eine erfolgreiche Tätigkeit in Klageverfahren und bei der Sitzungsvertretung vorbereitet.

Die nachfolgend aufgeführten Themenschwerpunkte werden erörtert und Kenntnisse hierzu vertieft.

Die Fortbildung bietet ein Informations- und Diskussionsforum, um mit den erworbenen Kenntnissen zu grundsätzlichen Fragen und Einzelproblemen verfahrensrechtlich fundiert im Hinblick auf das ArbGG entscheiden zu können und vor dem Arbeitsgericht entsprechend aufzutreten.
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