Rechtsfragen zur Ordnungsamtsbestattung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW sowie der anschließenden Geltendmachung der Kosten durch Kostenbescheid nach VwVG-VO NRW
Die unter dem Begriff der Ordnungsamtsbestattungen ordnungsbehördlich veranlassten Bestattungen nehmen auch im ländlichen Raum zahlenmäßig zu. Die Rechtsfragen rund um die nach BestG NRW durchzuführenden Bestattungen sind nicht neu. Neu ist jedoch die durch das OVG NRW im Jahre 2009 aufgeworfene und zur Zeit noch durch ein weiteres Berufungsverfahren sich in der Überprüfung befindende Rechtsfrage, wer die Kosten der Ordnungsamtsbestattung letztlich zu tragen hat. War hierbei in der Vergangenheit zumeist der Sozialhilfeträger gefragt, ist nunmehr das Ordnungsamt/Friedhofsamt gefordert. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse, die im Vorfeld der Bestattung, bei Durchführung und bis …
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die unter dem Begriff der Ordnungsamtsbestattungen ordnungsbehördlich veranlassten Bestattungen nehmen auch im ländlichen Raum zahlenmäßig zu. Die Rechtsfragen rund um die nach BestG NRW durchzuführenden Bestattungen sind nicht neu. Neu ist jedoch die durch das OVG NRW im Jahre 2009 aufgeworfene und zur Zeit noch durch ein weiteres Berufungsverfahren sich in der Überprüfung befindende Rechtsfrage, wer die Kosten der Ordnungsamtsbestattung letztlich zu tragen hat. War hierbei in der Vergangenheit zumeist der Sozialhilfeträger gefragt, ist nunmehr das Ordnungsamt/Friedhofsamt gefordert. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse, die im Vorfeld der Bestattung, bei Durchführung und bis zum Erlass eines Kostenbescheids zu beachten sind.
Die Auswahl der nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte kann auf Wunsch erweitert werden.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen, die Entscheidungen vorbereiten und in Rechtsstreitigkeiten eingebunden sind. Es besteht die Möglichkeit, im Diskussionsforum Fragen zu stellen, um Entscheidungen rechtlich fundiert treffen zu können.
Die Rechtsprechung zum Seminarthema wird jeweils bis zum Veranstaltungstag aktualisiert. Die Auswahl der nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte kann auf Wunsch erweitert werden.
Achtung: Teilnehmerinnen und Teilnehmer können uns vorab per Post oder E-Mail unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de Fragen, Sachverhalte usw. zusenden, auf die sie in der Veranstaltung vom Referenten eine Antwort wünschen.
Für das Seminar werden folgende Rechtsgrundlagen benötigt:
- BestG NRW und
- VwVG-VO NRW.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
