Praxis der Bilanzbuchhaltung: Anforderungen an die Rechnungslegung und Bilanzierung von Derivaten
§ 1a Abs. 3 KWG definiert Finanzinstrumente als Verträge, die für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögenswert und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schaffen. Derivative Finanzinstrumente sind vertragliche Vereinbarungen, deren Marktwerte auf Änderungen des Werts eines Basisobjekts, z.B. Zinssätze, Wechselkurse, Rohstoffpreise, Preis- oder Zinsindexes, Bonität, Kreditindexes oder andere Variablen reagieren.
Auch die Kommunen nutzen Finanzmarktinstrumente (Finanzinstrumente) z.B. zur Sicherung ihrer Liquidität und zur wirtschaftlichen Kreditbeschaffung („Krediterlass“). Häufig dienen Zinssicherungsgeschäfte (Swaps usw.…
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§ 1a Abs. 3 KWG definiert Finanzinstrumente als Verträge, die für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögenswert und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schaffen. Derivative Finanzinstrumente sind vertragliche Vereinbarungen, deren Marktwerte auf Änderungen des Werts eines Basisobjekts, z.B. Zinssätze, Wechselkurse, Rohstoffpreise, Preis- oder Zinsindexes, Bonität, Kreditindexes oder andere Variablen reagieren.
Auch die Kommunen nutzen Finanzmarktinstrumente (Finanzinstrumente) z.B. zur Sicherung ihrer Liquidität und zur wirtschaftlichen Kreditbeschaffung („Krediterlass“). Häufig dienen Zinssicherungsgeschäfte (Swaps usw.) der Verstetigung (oder Verringerung) der Fremdkapitalkosten. Dass dies nicht immer ohne Risiko zu erreichen ist, mussten manche Kommunen schmerzlich feststellen. Das Seminar beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit den Chancen und Risiken moderner Finanzinstrumente aus Sicht der kommunalen Rechnungslegung.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
