Personaldatenschutz in der öffentlichen Verwaltung NRW
Der Schutz von Mitarbeiterdaten sollte nicht nur in der öffentlichen Verwaltung eine gesetzlich geregelte Selbstverständlichkeit sein.
Doch auch die vergleichsweise hohe Regelungsdichte für die Mitarbeiter/innen öffentlicher Verwaltungen durch beamten- und arbeitsrechtliche Vorschriften, das Datenschutzgesetz NRW, die Beihilfenverordnung NRW usw. hilft nur bedingt Datenschutzverstöße zu vermeiden. Sowohl Beamte wie auch Tarifbeschäftigte sind immer wieder Leidtragende oftmals durchaus gut gemeinter „Verstöße“. Fehler werden immer wieder gemacht und Datenschutzbeauftragte können nicht jede Rechtsverletzung verhindern.
Ziel des Seminars ist es, die Rechtslage darzustellen, aufzuarbeiten und …
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Der Schutz von Mitarbeiterdaten sollte nicht nur in der öffentlichen Verwaltung eine gesetzlich geregelte Selbstverständlichkeit sein.
Doch auch die vergleichsweise hohe Regelungsdichte für die Mitarbeiter/innen öffentlicher Verwaltungen durch beamten- und arbeitsrechtliche Vorschriften, das Datenschutzgesetz NRW, die Beihilfenverordnung NRW usw. hilft nur bedingt Datenschutzverstöße zu vermeiden. Sowohl Beamte wie auch Tarifbeschäftigte sind immer wieder Leidtragende oftmals durchaus gut gemeinter „Verstöße“. Fehler werden immer wieder gemacht und Datenschutzbeauftragte können nicht jede Rechtsverletzung verhindern.
Ziel des Seminars ist es, die Rechtslage darzustellen, aufzuarbeiten und anhand von Praxisbeispielen Lösungswege aufzuzeigen bei:
- der Bearbeitung von Bewerbungsvorgängen, Beihilfeanträgen usw.,
- Krankheits- und Urlaubsabwesenheit oder ähnlichen Fällen sowie
- der Umsetzung, Versetzung, Abordnung oder z. B. Personalmaßnahmen für Jobcenter-Mitarbeiter/innen.
Aber auch in der Kernverwaltung warten Fallstricke bei der Führung von Fehlzeitenlisten durch Führungskräfte, Preisgabe von Personaldaten für Zertifizierungsverfahren, bei Beurteilungen oder im Falle strafrechtlicher Ermittlungen gegen Beschäftigte. Zuwiderhandlungen bleiben oft unentdeckt, werden ggf. aber von den Personalvertretungen erkannt oder von den Medien in der Öffentlichkeit ausgebreitet. Beschäftigte in Personalbereichen können bei Rechtsverstößen selbst zur Verantwortung gezogen zu werden.
Achtung: Teilnehmer / innen können uns vorab per Post oder E-Mail unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de Fragen, Sachverhalte usw. zusenden, auf die sie in der Veranstaltung eine Antwort wünschen.Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
