Mindeststandards bei der Bereitstellung von Verkehrsinfrastrukturanlagen
Gerade auch in einer Situation von erheblichen finanziellen Schieflagen von Kommunen stellen die vergangenen harten Winter mit häufigen Frost-Tau-Wechseln die Bereitstellung von nutzbaren Straßenflächen vor erhebliche Herausforderungen. Mit kaum mehr ausdehnbaren Budgets sind in größerem Maße als zuvor Straßendecken auszubessern und Winterdienst zu gewährleisten. Hier stellt sich unweigerlich die Frage, auf welchen Mindeststandard bei der Bereitstellung von Straßenflächen das kommunale Leistungsspektrum reduziert werden kann. Was ist tolerierbar und was nicht mehr? Diese Frage stellt sich zudem zweifach: Einerseits in Bezug auf potentielle rechtliche Vorgaben, andererseits in Bezug auf tec…
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Gerade auch in einer Situation von erheblichen finanziellen Schieflagen von Kommunen stellen die vergangenen harten Winter mit häufigen Frost-Tau-Wechseln die Bereitstellung von nutzbaren Straßenflächen vor erhebliche Herausforderungen. Mit kaum mehr ausdehnbaren Budgets sind in größerem Maße als zuvor Straßendecken auszubessern und Winterdienst zu gewährleisten. Hier stellt sich unweigerlich die Frage, auf welchen Mindeststandard bei der Bereitstellung von Straßenflächen das kommunale Leistungsspektrum reduziert werden kann. Was ist tolerierbar und was nicht mehr? Diese Frage stellt sich zudem zweifach: Einerseits in Bezug auf potentielle rechtliche Vorgaben, andererseits in Bezug auf technische Notwendigkeiten. In Tiefbauämtern von Kommunalverwaltungen besteht somit eine hohe Unsicherheit bezüglich entsprechender Vorgaben und Limits.
Dieser Fragestellung widmet sich die ausgeschriebene Veranstaltung. In der Veranstaltung werden – ausgehend von der bestehenden Rechtslage wie auch von technischen Notwendigkeiten – beispielhaft wie auch zu Leitsätzen verallgemeinert Mindeststandards formuliert und veranschaulicht. Das Ziel bildet die Herstellung einer dauerhaften Rechtssicherheit wie auch die Übermittlung von kommunizierbaren Leitsätzen. Nicht zuletzt wird erörtert, welche Einsparpotentiale aus rechtlicher und technischer Sicht derzeit noch realisierbar sind.
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