Ingelheim a. Rhein: Organisation des Rechnungswesens in der Kommunalen Doppik

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Beschreibung


Nach der Einführung der Kommunalen Doppik und dem aktuell weitgehend etablierten Routinebetrieb treten jetzt in der Praxis häufig Fragen (und Probleme !) zu allgemeinen bzw. grundsätzlichen organisatorischen Regelungen und Vorgaben auf.

Durchführung, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten haben sich in weiten Teilen zwar informell entwickelt bzw. gebildet, wobei diese aber im Gesamtgefüge der Verwaltung nicht –oder noch nicht- entsprechend der Notwendigkeiten und Vorgaben schriftlich fixiert sind. So werden häufig im täglichen Praxisbetrieb immer wieder Fragen nach der Zuständigkeit, der Verantwortung der Kontrolle sowie den Regeln zur Durchführung gestellt. Die gesetzlichen Vorgaben ent…

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Nach der Einführung der Kommunalen Doppik und dem aktuell weitgehend etablierten Routinebetrieb treten jetzt in der Praxis häufig Fragen (und Probleme !) zu allgemeinen bzw. grundsätzlichen organisatorischen Regelungen und Vorgaben auf.

Durchführung, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten haben sich in weiten Teilen zwar informell entwickelt bzw. gebildet, wobei diese aber im Gesamtgefüge der Verwaltung nicht –oder noch nicht- entsprechend der Notwendigkeiten und Vorgaben schriftlich fixiert sind. So werden häufig im täglichen Praxisbetrieb immer wieder Fragen nach der Zuständigkeit, der Verantwortung der Kontrolle sowie den Regeln zur Durchführung gestellt. Die gesetzlichen Vorgaben enthalten dazu oftmals den Hinweis: „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt.....“ .

Dabei sind diese organisatorischen Grundlagen und schriftlichen Festlegungen (in sinnvollem Umfang) kein Selbstzweck, sondern unterstützen maßgeblich die Tagesarbeit und vermeiden fehlerhafte Bearbeitung und damit einhergehenden (Mehr-) Arbeitsaufwand.


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