Haushaltsgenehmigung und Haushaltssicherung: Rechtlicher Rahmen und Anforderungen

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Beschreibung

Ab dem Jahr 2009 führen alle Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen ihre Haushalte auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung. Durch die Umstellung auf die Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ergeben sich unter anderem auch grundlegende Veränderungen im Bereich der Genehmigungspraxis und Haushaltssicherung.

Das Innenministerium hat bereits in der Vergangenheit die Anwendung und Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Haushaltssicherung in Runderlassen geregelt. Ziel dieser Erlasse war es, den Kommunalaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen einen einheitlichen Maßstab für ihre Aufsichtspraxis und den Kommunen klare Orientierungspunkte zu geben. …

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Ab dem Jahr 2009 führen alle Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen ihre Haushalte auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung. Durch die Umstellung auf die Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ergeben sich unter anderem auch grundlegende Veränderungen im Bereich der Genehmigungspraxis und Haushaltssicherung.

Das Innenministerium hat bereits in der Vergangenheit die Anwendung und Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Haushaltssicherung in Runderlassen geregelt. Ziel dieser Erlasse war es, den Kommunalaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen einen einheitlichen Maßstab für ihre Aufsichtspraxis und den Kommunen klare Orientierungspunkte zu geben. Eine unmittelbare rechtliche Außenwirkung gegenüber Kommunen haben sie nicht entfaltet. Diese Erlasse wurden am 6. März 2009 in einem Leitfaden zusammengefasst und an die neue Rechnungslegung angepasst.

Im Seminar wird der rechtliche Rahmen der neuen Regelungen umfassend beleuchtet und in Angrenzung zur bisherigen kameralen Praxis dargestellt.


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