Grundstücksbewirtschaftung in der Kommunalen Doppik

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Beschreibung


Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz waren die Grundstücke zu erfassen und zu bewerten. Diese Arbeiten waren aufgrund des Umfanges des Kommunalen Grundbesitzes sehr umfangreich und teils auch recht kompliziert. Dies war aber lediglich der Anfang der buchhalterischen Erfassung der Grundstücke. In der Folgezeit werden diese an- und verkauft und müssen dementsprechend auch verbucht werden. Wann ist ein solcher Kaufvorgang eigentlich zu verbuchen? Mit dem Notar-Termin, der Genehmigung, der Auflassungsvormerkung, der Grundbuchumschreibung oder etwa der Schlussvermessung? Wie werden die vorher anfallenden Kosten verbucht, wenn noch kein Wirtschaftsgut in der Anlagenbuchhaltung vorhanden ist. Wer …

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Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz waren die Grundstücke zu erfassen und zu bewerten. Diese Arbeiten waren aufgrund des Umfanges des Kommunalen Grundbesitzes sehr umfangreich und teils auch recht kompliziert. Dies war aber lediglich der Anfang der buchhalterischen Erfassung der Grundstücke. In der Folgezeit werden diese an- und verkauft und müssen dementsprechend auch verbucht werden. Wann ist ein solcher Kaufvorgang eigentlich zu verbuchen? Mit dem Notar-Termin, der Genehmigung, der Auflassungsvormerkung, der Grundbuchumschreibung oder etwa der Schlussvermessung? Wie werden die vorher anfallenden Kosten verbucht, wenn noch kein Wirtschaftsgut in der Anlagenbuchhaltung vorhanden ist. Wer muss dann eigentlich wann an wen die notwendigen Informationen liefern?

Und dies ist erst der Anfang der Fragen. Solange es sich um Vorgänge handelt, die mit Zahlungen verbunden sind, ist die Materie zwar mitunter durchaus kompliziert, aber lösbar. Kritisch wird es aber vor allem dann, wenn die Änderungen im Grundstücksbestand nicht zahlungswirksam sind: Verschmelzungen, Teilungen, Flurbereinigungen, Grundstückstausch oder Nutzungsänderungen zum Beispiel. Wie werden diese Vorgänge erfasst? Sie sind zwar nicht zahlungswirksam, aber sie haben Auswirkungen auf die Anlagenbuchhaltung und die Grundstückswerte, also auf die Bilanz. Auf diese (und natürlich auch andere) Fragen soll der Workshop „Grundstücksbewirtschaftung in der Kommunalen Doppik“ Antworten geben. Die Stadt Neuwied hat ihr Anlagevermögen erfasst und bewertet, die Anlagebuchhaltung und das doppische Rechnungswesen aufgebaut. Diese bisher gewonnenen Erfahrungen werden in den Workshop als Praxisbeispiele und –tipps einfließen, so dass eine möglichst große Praxisrelevanz erzielt wird.


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