Grundlagen und Praxis der Vorprüfung bei Verwendung von Landes-, Bundes- und EU-Mitteln

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Beschreibung

Führt eine Stelle außerhalb der Landesverwaltung Teile des Haushalts des Landes aus oder erhält sie vom Land Ersatz von Aufwendungen oder verwaltet sie Mittel oder Vermögensgegenstände des Landes, so obliegt ihr auch die Vorprüfung unter entsprechender Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften. (§ 100 Abs.4 S.1 LHO NRW)

Beispiele hierfür gibt es insbesondere in den Bereichen „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ und „Soziale Hilfen“. In diesen Fällen kommt der kommunalen Rechnungsprüfung oftmals die Aufgabe der „Vorprüfungsstelle“ im Bereich der Kommunalverwaltung zu.

In der Veranstaltung werden rechtliche Grundlagen und der sich daraus ergebenden Prüfungsaufträgen, im Rahmen des risikoo…

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Führt eine Stelle außerhalb der Landesverwaltung Teile des Haushalts des Landes aus oder erhält sie vom Land Ersatz von Aufwendungen oder verwaltet sie Mittel oder Vermögensgegenstände des Landes, so obliegt ihr auch die Vorprüfung unter entsprechender Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften. (§ 100 Abs.4 S.1 LHO NRW)

Beispiele hierfür gibt es insbesondere in den Bereichen „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ und „Soziale Hilfen“. In diesen Fällen kommt der kommunalen Rechnungsprüfung oftmals die Aufgabe der „Vorprüfungsstelle“ im Bereich der Kommunalverwaltung zu.

In der Veranstaltung werden rechtliche Grundlagen und der sich daraus ergebenden Prüfungsaufträgen, im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes dargestellt. Prüfungsabläufe werden praxisnah veranschaulicht. Die Veranstaltung dient zur Übermittlung wichtiger Grundlagen- und Praxiswissen und soll Platz zum Wissensaustausch bieten.


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