Die Immobilie als verwertbares Vermögen und die Ermittlung der Unterkunftskosten bei geschütztem Vermögen – SGB II

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Sozialleistungen sind nachrangig zu gewähren. Leistungen erhält u. a. nicht, wer durch Einsatz (Verbrauch bzw. Verwertung) seines Vermögens oder Rückforderung verschenkten Vermögens seinen Bedarf decken kann. Mitarbeiter/innen müssen prüfen, ob Betroffene über verwertbares Vermögen (u. a. bebaute und / oder unbebaute Grundstücke, Rückübertragungsansprüche usw.) verfügen. Die Betrachtung der Immobilien bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende steht im Mittelpunkt des Seminars.

Von der Verwertung ausgenommen ist das sog. „Schonvermögen“, wozu u. a. ein „angemessenes Hausgrundstück“ zählt, das von Betroffenen oder von nahen Angehörigen bewohnt wird. Die Auslegung des Begriffs „Angemessenhei…

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Sozialleistungen sind nachrangig zu gewähren. Leistungen erhält u. a. nicht, wer durch Einsatz (Verbrauch bzw. Verwertung) seines Vermögens oder Rückforderung verschenkten Vermögens seinen Bedarf decken kann. Mitarbeiter/innen müssen prüfen, ob Betroffene über verwertbares Vermögen (u. a. bebaute und / oder unbebaute Grundstücke, Rückübertragungsansprüche usw.) verfügen. Die Betrachtung der Immobilien bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende steht im Mittelpunkt des Seminars.

Von der Verwertung ausgenommen ist das sog. „Schonvermögen“, wozu u. a. ein „angemessenes Hausgrundstück“ zählt, das von Betroffenen oder von nahen Angehörigen bewohnt wird. Die Auslegung des Begriffs „Angemessenheit“ bestimmt sich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert.

Handelt es sich nicht um geschütztes Vermögen, darf die Leistungsgewährung nicht von der Verwertung abhängig gemacht werden, wenn ein objektiver Härtegrund vorliegt. Darlehen und Darlehenssicherung sind ebenso Thema des Seminars wie die Kosten der Unterkunft.

Im Themenblock Kosten der Unterkunft geht es neben Grundlagen auch um die Themen Betriebs- und Heizkosten, Instandhaltung bei Eigentum u.a.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen der Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen usw., die ihr Wissen zum Vermögenseinsatz von Immobilien erweitern und vertiefen möchten. Es besteht die Möglichkeit, im Diskussionsforum Fragen zu stellen, um Entscheidungen zukünftig rechtlich fundiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung treffen zu können.

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