Die Erstellung eines „Haushaltssanierungsplans“ und die darauf basierende Berichterstattung: Bericht für Praktiker
Der Landtag NRW hat am 8. Dezember 2011 das Stärkungspaktgesetz erlassen. Dieses sieht erhebliche Konsolidierungshilfen für diejenigen Kommunen vor, die bereits auf Datenlage des Haushalts 2010 bilanziell überschuldet waren oder das Eintreten dieses Zustandes in den Jahren bis 2013 (Stufe 1: pflichtige Teilnahme) oder bis 2016 (Stufe 2: „freiwillige“ Teilnahme) erwarten ließen. Die Gegenleistung besteht in der Aufstellung und dem Beschluss eines „Haushaltssanierungsplans“, der ab 2016 bzw. 2017 einen dauerhaften Haushalts-ausgleich zu erreichen verspricht, ab 2021 auch ohne weitere Konsolidierungshilfen des Landes. Eine besondere Bedeutung kommt zudem dem Berichtswesen zur Umsetzung der Pl…
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Der Landtag NRW hat am 8. Dezember 2011 das Stärkungspaktgesetz erlassen. Dieses sieht erhebliche Konsolidierungshilfen für diejenigen Kommunen vor, die bereits auf Datenlage des Haushalts 2010 bilanziell überschuldet waren oder das Eintreten dieses Zustandes in den Jahren bis 2013 (Stufe 1: pflichtige Teilnahme) oder bis 2016 (Stufe 2: „freiwillige“ Teilnahme) erwarten ließen. Die Gegenleistung besteht in der Aufstellung und dem Beschluss eines „Haushaltssanierungsplans“, der ab 2016 bzw. 2017 einen dauerhaften Haushalts-ausgleich zu erreichen verspricht, ab 2021 auch ohne weitere Konsolidierungshilfen des Landes. Eine besondere Bedeutung kommt zudem dem Berichtswesen zur Umsetzung der Planungen zu, da eine Nichterreichung der Sanierungsziele mit empfindlichen aufsichtlichen Konsequenzen verbunden sein wird.
Insgesamt 34 „Stufe 1“-Kommunen, davon 6 kreisfreie Städte, waren aufgefordert, in engem Zusammenwirken mit der Kommunalaufsicht einen entsprechenden Plan aufzustellen. In der Veranstaltung werden die Grundfragen und Realisierungsschritte umfassend dargestellt und diskutiert. Praktische Erfahrungen dürften insbesondere auch für die „Stufe-2-Kommunen“ oder von einer Überschuldung bedrohte Kommunen eine wichtige Arbeitshilfe sein. Überdies sind wichtige Hinweise für Kommunen mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu erwarten.Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
