Der Beitrag von bilanziellen Bewertungen im Zuge eines Konsolidierungsmanagements
Im Zuge der Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz waren die Vermögensgegenstände der Kommune zu erfassen und zu bewerten. In Folge der erstmaligen Bilanzierung haben sich entsprechende Werte für planmäßige Abschreibungen ergeben, die nun und auch dauerhaft eine erhebliche Belastung in Blick auf den Haushaltsausgleich darstellen. Im Wesentlichen wurde die Aufgabe der Vermögenserfassung und –bewertung mit Blick auf die Rechtmäßigkeit und Effektivität erledigt. Oft waren auch bilanzpolitische Fragen von Bedeutung, dann aber oftmals in die Richtung, dass das Eigenkapital und damit die Ausgleichsrücklage ausreichend hoch bemessen sein sollte. Oftmals mehren sich nun die Stimmen, dass das Anlag…
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Im Zuge der Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz waren die Vermögensgegenstände der Kommune zu erfassen und zu bewerten. In Folge der erstmaligen Bilanzierung haben sich entsprechende Werte für planmäßige Abschreibungen ergeben, die nun und auch dauerhaft eine erhebliche Belastung in Blick auf den Haushaltsausgleich darstellen. Im Wesentlichen wurde die Aufgabe der Vermögenserfassung und –bewertung mit Blick auf die Rechtmäßigkeit und Effektivität erledigt. Oft waren auch bilanzpolitische Fragen von Bedeutung, dann aber oftmals in die Richtung, dass das Eigenkapital und damit die Ausgleichsrücklage ausreichend hoch bemessen sein sollte. Oftmals mehren sich nun die Stimmen, dass das Anlagevermögen tendenziell zu hoch bewertet wurde und die Abschreibungsdauern zu kurz bemessen sind. Dieses wäre gerade mit Blick auf die in fast allen Kommunen erforderliche Haushaltskonsolidierung fatal.
In der Veranstaltung werden grundsätzliche Möglichkeiten aufgezeigt, bilanzielle Vermögensausweise als zu hoch und Abschreibungsdauern als zu gering zu belegen, sodass auch nach Erstellung und Testierung der Eröffnungsbilanz adäquate Anpassungen vorgenommen werden können. Im Mittelpunkt stehen hierbei die sich ergebenden Dokumentationspflichten.
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