Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen worden ist. Ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke zu entnehmen, so kann jeder Teil das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 BGB unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten des Tarifrechts kündigen. Für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es immer wieder zu neuen Fallgestaltungen kommen, die Auswirkungen auf die Entscheidungspraxis der Mitarbeiter/innen haben. Es ist wichtig, die notwendigen Kenntnis…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen worden ist. Ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke zu entnehmen, so kann jeder Teil das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 BGB unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten des Tarifrechts kündigen. Für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es immer wieder zu neuen Fallgestaltungen kommen, die Auswirkungen auf die Entscheidungspraxis der Mitarbeiter/innen haben. Es ist wichtig, die notwendigen Kenntnisse zu erlangen und vorhandenes Wissen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vertiefen.
Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt einen umfassenden Überblick über die einschlägigen Arbeitsrechtsnormen und zu den tarifvertraglichen Regelungen. Durch Erarbeitung der wesentlichen Vorschriften werden die Teilnehmer/innen in die Lage versetzt, Ihre Entscheidungen unter Beachtung einzuhaltender Fristen fundiert treffen und begründen zu können.
Die Fortbildung ergänzt das Grundlagenseminar Arbeitsrecht I und II und richtet sich an Mitarbeiter/innen, die Entscheidungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorbereiten und treffen müssen. Es besteht die Möglichkeit, im Diskussionsforum Fragen zu stellen, um Entscheidungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und ohne Risiko in einem Arbeitsgerichtsprozess abwägen zu können.
Achtung: Teilnehmerinnen und Teilnehmer können uns vorab per Post oder E-Mail unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de Fragen, Sachverhalte usw. zusenden, auf die sie in der Veranstaltung eine Antwort wünschen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
