Aufhebungs- und Erstattungsbescheide unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Sozialgerichte
In der Praxis der Sozialleistungsträger kommt es vor, dass Antragsteller im Antragsverfahren vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben machen bzw. als Leistungsempfänger im späteren Leistungsbezug ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, dass aber auch Bescheide an geänderte tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse angepasst werden müssen. Insoweit stellt sich die Frage, wie Bescheide geändert, zurückgenommen, aufgehoben etc. werden können. Wird die Rechtslage nicht korrekt beachtet, kommt es zu fehlerhafter Bescheiderteilung und ggf. zur Aufhebung im sozialgerichtlichen Verfahren. Eine neue Entscheidung scheitert oft an entsprechenden gesetzlichen Fristen.
Im Seminar werden die erf…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
In der Praxis der Sozialleistungsträger kommt es vor, dass Antragsteller im Antragsverfahren vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben machen bzw. als Leistungsempfänger im späteren Leistungsbezug ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, dass aber auch Bescheide an geänderte tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse angepasst werden müssen. Insoweit stellt sich die Frage, wie Bescheide geändert, zurückgenommen, aufgehoben etc. werden können. Wird die Rechtslage nicht korrekt beachtet, kommt es zu fehlerhafter Bescheiderteilung und ggf. zur Aufhebung im sozialgerichtlichen Verfahren. Eine neue Entscheidung scheitert oft an entsprechenden gesetzlichen Fristen.
Im Seminar werden die erforderlichen Rechtskenntnisse und Fertigkeiten zur Erstellung fehlerfreier Bescheide vermittelt, Zweifelsfragen diskutiert sowie häufige Fehlerquellen anhand der Rechtsprechung bei der Anwendung der §§ 45 ff. SGB X aufgezeigt, um Aufhebungs- und Erstattungsbescheide im materiellen Leistungsrecht unter Beachtung des Verfahrensrechts korrekt ausfertigen zu können und gegebenenfalls Erstattungsansprüche geltend machen zu können (§ 50 SGB X).
Die Fortbildung richtet sich vorrangig an Mitarbeiter/innen der Jobcenter bzw. Sozialämter, die in der Sachbearbeitung tätig oder für die Bearbeitung von Widersprüchen bzw. die Terminwahrung zuständig sind.
Die nachfolgend aufgeführten Themenschwerpunkte werden erörtert und Kenntnisse hierzu vertieft. Auf Wunsch der Teilnehmer/innen können weitere Themen aufgenommen werden.
Die Fortbildung bietet ein Informations- und Diskussionsforum, um mit den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten beanstandungsfreie Aufhebungs- und Erstattungsbescheide anfertigen zu können.Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
