Anonymes Bewerbungsverfahren
Kein Bewerber / keine Bewerberin darf aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Wie mehrere Studien in Deutschland und Europa zeigen[1], sind trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt nicht ausgeschlossen. Vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Arbeitsuchende und Frauen mit Kindern werden in Bewerbungsverfahren noch benachteiligt.
Das anonymisierte Bewerbungsverfahren ist prinzipiell geeignet, das Problem weitgehend zu reduzieren.
In einem Modellprojekt testen zurzeit mehrere Unternehmen und Be…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Kein Bewerber / keine Bewerberin darf aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Wie mehrere Studien in Deutschland und Europa zeigen[1], sind trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt nicht ausgeschlossen. Vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Arbeitsuchende und Frauen mit Kindern werden in Bewerbungsverfahren noch benachteiligt.
Das anonymisierte Bewerbungsverfahren ist prinzipiell geeignet, das Problem weitgehend zu reduzieren.
In einem Modellprojekt testen zurzeit mehrere Unternehmen und Behörden 12 Monate lang verschiedene Verfahren der Anonymisierung im Bewerbungsverfahren die die unterschiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der jeweiligen Organisationen berücksichtigen.
Die vorliegenden Ergebnisse von November 2010 bis Mai 2011 des Modellprojekts zeigen erste Tendenzen der Umsetzbarkeit von anonymisierten Verfahren auf. Endgültige Ergebnisse (insbesondere auch über die Effekte von anonymisierten Bewerbungen) werden im Frühjahr 2012 erwartet, wenn das Pilotprojekt abgeschlossen ist.
In der Fortbildungsveranstaltung werden die Aspekte der Anonymisierung erläutert und auf ihre Verwendbarkeit in der öffentlichen Verwaltung diskutiert. Es wird ein Informations- und Diskussionsforum geboten, um die Umsetzung in der Praxis durchführen zu können.
Die nachfolgenden Schwerpunkte sind beispielhaft zu verstehen und können durch neue Erkenntnisse ergänzt werden. Achtung: TeilnehmerInnen können uns Fragen vorab per Post oder Email unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de zusenden, zu denen sie eine Antwort wünschen.
[1] Zwischenbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes; Stand: 15.06.2011.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
