Personalrestrukturierung für Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen

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Beschreibung

Fortbildung für Fachanwältinnen/Fachanwälte nach § 15 FAO.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise lassen einen deutlichen Anstieg von Insolvenzanträgen und Restrukturierungsprozessen in betroffenen Unternehmen erwarten. Betriebsräte und andere Arbeitnehmervertretungen sind in dieser Situation oftmals mit der arbeitgeberseitigen Forderung zum „harten“ Personalabbau konfrontiert. Im mitbestimmten Unternehmen ist dazu ein Einvernehmen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite durch Interessenausgleich und Sozialplan erforderlich.

In diesem Seminar erwerben Arbeitnehmervertretungen die nötigen Rechtskenntnisse, um die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen in diesen rechtlich komplexen V…

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Fortbildung für Fachanwältinnen/Fachanwälte nach § 15 FAO.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise lassen einen deutlichen Anstieg von Insolvenzanträgen und Restrukturierungsprozessen in betroffenen Unternehmen erwarten. Betriebsräte und andere Arbeitnehmervertretungen sind in dieser Situation oftmals mit der arbeitgeberseitigen Forderung zum „harten“ Personalabbau konfrontiert. Im mitbestimmten Unternehmen ist dazu ein Einvernehmen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite durch Interessenausgleich und Sozialplan erforderlich.

In diesem Seminar erwerben Arbeitnehmervertretungen die nötigen Rechtskenntnisse, um die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen in diesen rechtlich komplexen Verhandlungen und Anhörungen in adäquater Art und Weise wahrzunehmen. Sie erfahren, wie der Prozess der Betriebsänderung abläuft und wie sie im Sinne der Mitarbeitenden bestmöglich mit der Arbeitgeberseite verhandeln.

Ihr Nutzen

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage

  • auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung oder der Insolvenzverwaltung zu verhandeln
  • ihre Rechte und Pflichten zu benennen und diese richtig umzusetzen
  • im Bedarfsfall eine externe Beratung nach den richtigen Kriterien auszuwählen und hinzuzuziehen
  • sicher mit den Rechten der Kolleginnen und Kollegen zu agieren und notwendigen Arbeitsplatzabbau zu erkennen
  • das entsprechende Gremium mit ihrer Expertise zu stützen
  • ihr Wissen als Prävention für den Krisenfall einzusetzen
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