Zur Prüfung befähigte Person von Pressen und ähnlichen Maschinen
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Beschreibung
Am ersten Tag der Schulung Befähigte Person Pressen werden rechtliche Grundlagen, Sicherheitsanforderungen sowie die Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person Pressen vorgestellt. Im Fokus des zweiten Schulungstages zur Befähigten Person für Pressen stehen die technischen Aspekte der Prüfung von Pressen und ihre Schutzmaßnahmen. Es wird dargestellt, wie und in welchem Umfang die Dokumentation der Prüfungen zu erfolgen hat.
Zum Thema
Pressen sind so einzurichten und zu sichern, dass Verletzungen durch den niedergehenden Stempel, sich schließende Werkzeuge oder die Bewegung von Pressenteilen verhindert werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Pressen regelmäßig auf deren Sicherheit zu prüf…
Frequently asked questions
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Am ersten Tag der Schulung Befähigte Person Pressen werden rechtliche Grundlagen, Sicherheitsanforderungen sowie die Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person Pressen vorgestellt. Im Fokus des zweiten Schulungstages zur Befähigten Person für Pressen stehen die technischen Aspekte der Prüfung von Pressen und ihre Schutzmaßnahmen. Es wird dargestellt, wie und in welchem Umfang die Dokumentation der Prüfungen zu erfolgen hat.
Zum Thema
Pressen sind so einzurichten und zu sichern, dass Verletzungen durch den niedergehenden Stempel, sich schließende Werkzeuge oder die Bewegung von Pressenteilen verhindert werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Pressen regelmäßig auf deren Sicherheit zu prüfen.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Die Prüfung an Pressen dürfen nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten ggf. instand setzen dürfen.
Teilnehmerkreis
Betriebsingenieure, Meister, Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
Mitarbeiter aus Unternehmen der Metall-, Holzwerkstoff-, Laminat-,
Gummi- und Compositewerkstoffindustrie, die mit der Auswahl, der
Prüfung und Wartung sowie der Instandhaltung und mit dem Umgang von
Pressen und Schlagscheren beauftragt sind, Monteure.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich
Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit
(Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
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