Zur Prüfung befähigte Person von Pressen und ähnlichen Maschinen

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Zur Prüfung befähigte Person von Pressen und ähnlichen Maschinen

Haus der Technik e. V.
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Startdaten und Startorte

placeEssen
5. Nov 2024 bis 6. Nov 2024
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18. Mär 2025 bis 19. Mär 2025
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5. Nov 2025 bis 6. Nov 2025

Beschreibung

Am ersten Tag der Schulung Befähigte Person Pressen werden rechtliche Grundlagen, Sicherheitsanforderungen sowie die Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person Pressen vorgestellt. Im Fokus des zweiten Schulungstages zur Befähigten Person für Pressen stehen die technischen Aspekte der Prüfung von Pressen und ihre Schutzmaßnahmen. Es wird dargestellt, wie und in welchem Umfang die Dokumentation der Prüfungen zu erfolgen hat.

Zum Thema

Pressen sind so einzurichten und zu sichern, dass Verletzungen durch den niedergehenden Stempel, sich schließende Werkzeuge oder die Bewegung von Pressenteilen verhindert werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Pressen regelmäßig auf deren Sicherheit zu prüf…

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Am ersten Tag der Schulung Befähigte Person Pressen werden rechtliche Grundlagen, Sicherheitsanforderungen sowie die Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person Pressen vorgestellt. Im Fokus des zweiten Schulungstages zur Befähigten Person für Pressen stehen die technischen Aspekte der Prüfung von Pressen und ihre Schutzmaßnahmen. Es wird dargestellt, wie und in welchem Umfang die Dokumentation der Prüfungen zu erfolgen hat.

Zum Thema

Pressen sind so einzurichten und zu sichern, dass Verletzungen durch den niedergehenden Stempel, sich schließende Werkzeuge oder die Bewegung von Pressenteilen verhindert werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Pressen regelmäßig auf deren Sicherheit zu prüfen.

Die neue Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Die Prüfung an Pressen dürfen nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten ggf. instand setzen dürfen.

Teilnehmerkreis

Betriebsingenieure, Meister, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter aus Unternehmen der Metall-, Holzwerkstoff-, Laminat-, Gummi- und Compositewerkstoffindustrie, die mit der Auswahl, der Prüfung und Wartung sowie der Instandhaltung und mit dem Umgang von Pressen und Schlagscheren beauftragt sind, Monteure.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

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