Zur Prüfung befähigte Person von lüftungstechnischen Anlagen
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Dieses 2-tägige Seminar vermittelt umfassendes Wissen in der Lüftungs- und Klimatechnik, um als befähigte Person Betrieb und Wartung von lüftungstechnischen Anlagen sachgerecht zu erfüllen.
Die Teilnehmenden werden vertraut gemacht mit den grundlegenden Besonderheiten und den Brandschutzanforderungen von lüftungstechnischen Anlagen und Geräten sowie mit den hygienischen Anforderungen an das Raumklima.
Neben den rechtlichen Grundlagen und dem technischen Grundwissen lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Bauelemente und die Lüftungstechnik kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen.
Typische …
Frequently asked questions
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Dieses 2-tägige Seminar vermittelt umfassendes Wissen in der Lüftungs- und Klimatechnik, um als befähigte Person Betrieb und Wartung von lüftungstechnischen Anlagen sachgerecht zu erfüllen.
Die Teilnehmenden werden vertraut gemacht mit den grundlegenden Besonderheiten und den Brandschutzanforderungen von lüftungstechnischen Anlagen und Geräten sowie mit den hygienischen Anforderungen an das Raumklima.
Neben den rechtlichen Grundlagen und dem technischen Grundwissen lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Bauelemente und die Lüftungstechnik kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen.
Typische Probleme in der Praxis und die erforderliche Dokumentation werden behandelt.
Zum Thema
Jeder Betreibende von lüftungstechnischen Anlagen ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgebende Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.
Teilnehmerkreis
Betriebliche Führungskräfte, (angehenden) Beauftragte Personen, Mitarbeitende, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
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