Zur Prüfung befähigte Person von Fenstern, Türen und Toren
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Am ersten Tag der Schulung werden rechtliche und technische Begriffe des sicheren Betriebs kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore vorgestellt. Auch erfahren Sie die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Zur Prüfung befähigten Person.
Im Fokus des zweiten Seminartags stehen die sicherheitstechnischen Anforderungen sowie die Organisation der Prüfung nebst erforderlicher Dokumentation sowie die Prüfverfahren selbst.
Zum Thema
Jeder Betreibende von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Fenster, Türen und Tore müssen von Betreibenden regelmäßig auf deren einwandfreie Funktion überprüft werden. Zudem muss jährlich eine Prüfung auf ordnu…
Frequently asked questions
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Am ersten Tag der Schulung werden rechtliche und technische Begriffe des sicheren Betriebs kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore vorgestellt. Auch erfahren Sie die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Zur Prüfung befähigten Person.
Im Fokus des zweiten Seminartags stehen die sicherheitstechnischen Anforderungen sowie die Organisation der Prüfung nebst erforderlicher Dokumentation sowie die Prüfverfahren selbst.
Zum Thema
Jeder Betreibende von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Fenster, Türen und Tore müssen von Betreibenden regelmäßig auf deren einwandfreie Funktion überprüft werden. Zudem muss jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit stattfinden.
Im 2-tägigen Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Fenstern, Türen und Toren" des Haus der Technik e.V. Essen werden Mitarbeitende zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu können. Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.
Teilnehmerkreis
Betriebliche Führungskräfte, (angehende) beauftragte Personen, Mitarbeitende in öffentlichen Gebäuden, Industrie und Gewerbe, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Montage-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeitende von Facility-Management- und Instandhaltungs-Servicebetrieben, Brandschutzbeauftragte, Handwerker und Handwerkerinnen
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
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