Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Im zweitägigen Sachkundigen-Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Chlorungsanlagen, lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen das technische Basiswissen zu Chlorungsanlagen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und mögliche Unfallgefahren, die sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und die erforderliche Dokumentation behandelt. Im Vordergrund stehen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person Chlorungsanalagen.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an aktuellen Vorschriften der BetrSichV und DGUV-V 50 Chlorungsanlagen und weit…

Frequently asked questions
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Im zweitägigen Sachkundigen-Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Chlorungsanlagen, lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen das technische Basiswissen zu Chlorungsanlagen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und mögliche Unfallgefahren, die sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und die erforderliche Dokumentation behandelt. Im Vordergrund stehen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person Chlorungsanalagen.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an aktuellen Vorschriften der BetrSichV und DGUV-V 50 Chlorungsanlagen und weiteren Normen und werden von zwei Experten praxisbezogen erläutert.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine technische
Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen
Bereich.
Zum Thema
Jeder Betreiber von Chlorungsanlagen - z.B. von öffentlichen Schwimmbädern oder therapeutischen Bädern in Schulen, Krankenhäusern und Physiotherapien - ist verpflichtet, diese sicher zu betreiben und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Außerdem ist regelmäßig - mindestens jährlich - oder vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit durchzuführen.
Chlorungsanlagen dürfen beim Anlagenbetreiber erst nach einer vorherigen Prüfung durch eine Befähigte Person Chlorungsanlagen in Betrieb genommen werden. Auch bauliche Maßgaben sind einzuhalten und zu überprüfen: Chlorungsanlagen müssen in verschließbaren Räumen aufgestellt und die für die Chlorung bestimmten Chemikalien in verschließbaren Räumen gelagert werden.
Betriebliche Führungskräfte, (angehende) Beauftragte Personen, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, interessierte Personen, Betreiber von Schwimmbädern und Therapiebecken, Schwimmmeister, Mitarbeiter für den Betrieb und die Wartung von Bädern, betriebliche Führungskräfte öffentlicher und privater Bäder, (angehende) Beauftragte Personen Chlorungsanlagen
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
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