Weiterbildung für zur Prüfung befähigte Personen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
Startdaten und Startorte
Beschreibung
In der 1-tägigen Weiterbildung Befähigte Person Leitern, Tritten und Kleingerüsten werden Sie auf den neuesten Stand des Unfallgeschehens und der rechtlichen Neuerungen gebracht. Das konkrete Vorgehen bei einer Prüfung wird aufgefrischt, ein Unfall- und Schadensursachen-Modell, das die Prävention unterstützt, wird vorgestellt.
Zum Thema
Rechtlich sind seit Ihrer Grundausbildung einige Änderungen eingetreten: die neue Betriebssicherheitsverordnung ist seit Juni 2015/Mai 2017 in Kraft, die alte berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D 36 ist entfallen, das BGVR-Regelwerk ist seit Mai 2014 „umbenannt“.
Wo steht was zur Leitersicherheit und zur Prüfung selbst? Was wird von der zur Prüfung bef…
Frequently asked questions
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In der 1-tägigen Weiterbildung Befähigte Person Leitern, Tritten
und Kleingerüsten werden Sie auf den neuesten Stand des
Unfallgeschehens und der rechtlichen Neuerungen gebracht. Das
konkrete Vorgehen bei einer Prüfung wird aufgefrischt, ein Unfall-
und Schadensursachen-Modell, das die Prävention unterstützt, wird
vorgestellt.
Zum Thema
Rechtlich sind seit Ihrer Grundausbildung einige Änderungen eingetreten: die neue Betriebssicherheitsverordnung ist seit Juni 2015/Mai 2017 in Kraft, die alte berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D 36 ist entfallen, das BGVR-Regelwerk ist seit Mai 2014 „umbenannt“.
Wo steht was zur Leitersicherheit und zur Prüfung selbst? Was wird von der zur Prüfung befähigten Person zukünftig gefordert? Auch wird in dieser Fortbildung ein Unfall- und Schadensursachen-Modell entwickelt, das Sie in Ihre betriebliche Arbeit und die abzuleitenden Maßnahmen mit einfließen lassen können. Risikofaktoren sollen rechtzeitig erkannt und mit Maßnahmen belegt werden, damit diese nicht zu „unnötigen“ Unfällen führen.
Teilnehmerkreis
Alle Mitarbeiter/-in aus Industrie und Gewerbe,
Immobilienwirtschaft und Behörden, die bereits als „Befähigte
Personen für Leitern, Tritten und Kleingerüsten“ eingesetzt sind,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte/r.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl.
Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit
(Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
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