Vor-Ort-Besichtigung gemäß § 16 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) durchführen
Das Seminar behandelt die konkrete Darstellung, was die Behörde bei der Durchführung einer Vor-Ort-Besichtigungen gemäß § 16 der 12. BImSchV von der Betreiberin des Betriebsbereichs erwartet.
Zu Beginn werden die wichtigsten störfallrechtlichen Begriffe wie z. B. sicherheitsrelevantes Anlagenteil (SRA), systematische Gefahrenanalyse, Sicherheitsbericht, Technisches System (TS) und Sicherheitsmanagementsystem (SMS) praxisnah erklärt und gemeinsam besprochen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den behördlichen Anforderungen an die Prüfung des Sicherheitsberichts (gemäß Anhang II Störfall-Verordnung) sowie des Sicherheitsmanagementsystems (gemäß Anhang III Störfall-Verordnung). Die Teilnehmende…

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Das Seminar behandelt die konkrete Darstellung, was die Behörde
bei der Durchführung einer Vor-Ort-Besichtigungen gemäß § 16 der
12. BImSchV von der Betreiberin des Betriebsbereichs erwartet.
Zu Beginn werden die wichtigsten störfallrechtlichen Begriffe wie
z. B. sicherheitsrelevantes Anlagenteil (SRA), systematische
Gefahrenanalyse, Sicherheitsbericht, Technisches System (TS) und
Sicherheitsmanagementsystem (SMS) praxisnah erklärt und gemeinsam
besprochen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den behördlichen Anforderungen
an die Prüfung des Sicherheitsberichts (gemäß Anhang II
Störfall-Verordnung) sowie des Sicherheitsmanagementsystems (gemäß
Anhang III Störfall-Verordnung). Die Teilnehmenden lernen, wie sie
beide Dokumente strukturiert und überprüfbar aufbereiten,
Schwachstellen identifizieren und Verbesserungen wirksam
dokumentieren können.
Darüber hinaus vermittelt das Seminar Grundlagen zur Prüfung des
Technischen Systems (TS) – insbesondere unter Berücksichtigung des
geltenden technischen Regelwerks, z. B. TRAS, TRBS und relevante
VDI-Richtlinien.
Das Seminar bietet zudem Raum für den Austausch mit Fachkollegen
und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus der betrieblichen
Praxis.
Zum Thema
Dieses Seminar vermittelt das notwendige Fachwissen zur
erfolgreichen Vorbereitung und Begleitung einer behördlichen
Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 der Störfall-Verordnung (12.
BImSchV).
Im Mittelpunkt steht die praxisnahe Darstellung der behördlichen
Erwartungen an die Umsetzung und Nachweisdokumentation des Konzepts
zur Verhinderung von Störfällen, des Sicherheitsmanagementsystems
(SMS) sowie des Sicherheitsberichts. Die Teilnehmenden lernen, wie
sie sich auf eine Vor-Ort-Besichtigung systematisch vorbereiten –
von der Bereitstellung relevanter Unterlagen über die Darstellung
des Instandhaltungssystems (Prüfmanagements) bis hin zur
sachgerechten Präsentation von Gefahrenanalysen, Alarm- und
Gefahrenabwehrplänen (AGAP) sowie der Identifikation und Bewertung
sicherheitsrelevanter Anlagenteile (SRA).
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ablauf der Besichtigung
sowie dem Inhalt und der Bedeutung des daraus resultierenden
Vor-Ort-Berichts.
Teilnehmerkreis
Störfallbeauftragte in BImSchG-Betrieben.
Verantwortliche Personen für die Anlagensicherheit, die der
Störfall-Verordnung unterliegen. Anlagenbetreiber, Betriebsleiter,
Störfallbeauftragte, Sicherheitsingenieure sowie Fachpersonal aus
den Bereichen Umwelt, Technik und Recht, das mit der Einhaltung der
Störfallverordnung betraut ist.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
