Vermittlung der Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Lieferanten müssen ein Sicherheitsdatenblatt (englisch SDS für Safety Data Sheet) erstellen, wenn von ihnen gelieferte Stoffe laut CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft werden. Von den Akteuren der Lieferkette, z.B. Herstellern, Importeuren, Händlern muss spätestens bei der ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen muss die Übermittlung des Sicherheitsdatenblatts an den Kunden nachweisbar sein.
Der Verwender muss mit den Angaben im Sicherheitsdatenblatt die im Betrieb notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zur Transportsicherheit, für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz veranlassen können.
Sicherhei…

Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Lieferanten müssen ein Sicherheitsdatenblatt (englisch SDS für
Safety Data Sheet) erstellen, wenn von ihnen gelieferte Stoffe laut
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft werden.
Von den Akteuren der Lieferkette, z.B. Herstellern, Importeuren,
Händlern muss spätestens bei der ersten Lieferung ein
Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Aus haftungsrechtlichen
Gründen muss die Übermittlung des Sicherheitsdatenblatts an den
Kunden nachweisbar sein.
Der Verwender muss mit den Angaben im Sicherheitsdatenblatt die im
Betrieb notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zur
Transportsicherheit, für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den
Umweltschutz veranlassen können.
Sicherheitsdatenblätter dürfen ausschließlich von fachkundigen
Personen erstellt werden. Was die Gesetzgebung vorschreibt, ist in
der Praxis häufig mühsam, oft fehlen dem Ersteller notwendige
Informationen. Die Fachkunde zur Erstellung von
Sicherheitsdatenblättern wird durch Ausbildung vermittelt, eine
ständige Aktualisierung des Fachwissens durch
Weiterbildungsmaßnahmen vertieft die praktische Erfahrung.
Das Seminar erläutert alle chemikalienrechtliche Bestimmungen und
gibt einen Überblick zu REACH und GHS. Physikalisch-chemische
Eigenschaften werden ebenso erklärt wie die zu beachtenden
toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Angaben. Die
Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist mehr als die
Vermittlung trockener Zahlen und Fakten. Vielmehr handelt es sich
um eine komplexe Aufgabe, bei der Fachwissen, Arbeitssicherheit und
Gefahrstoffmanagement zusammenwirken, um den bestmöglichen Schutz
von Mitarbeitern und Umwelt zu gewährleisten.
Was genau sind die Aufgabe und Bedeutung des
Sicherheitsdatenblattes?
Sind alle Angaben vollständig und plausibel?
Welche geeigneten Maßnahmen gibt es bei Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen?
Abgerundet wird das Seminar durch Übungen zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.
Die Veranstaltung basiert auf den Anforderungen der Verordnung
(EU) Nr. 2020/878 vom 18.6.2020 für die Erstellung von
Sicherheitsdatenblättern in der EU.
Zum Thema
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht und der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller/Lieferanten von Stoffen
und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Produkte
Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.
Mit dieser anspruchsvollen und schwierigen Aufgabe soll nach der
REACH-Verordnung eine fachkundige Person beauftragt
werden.
Wer Stoffe und Produkte in Verkehr bringt, sollte sicherstellen,
dass die fachkundigen Personen entsprechende Schulungen und
Auffrischungskurse erhalten haben. Die Veranstaltung vermittelt die
Basisqualifikation zur Erfüllung dieser Aufgabe.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte (insbesondere Zubereitungen), Vertreiber oder Importeure, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind, Sicherheitsbeauftragte, Behördenvertreter oder Institutionen, die mit der Prüfung/Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
