Strahlenschutzkurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen

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Strahlenschutzkurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen

Haus der Technik e. V.
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Startdaten und Startorte

placeEssen
18. Dez 2025

Beschreibung

Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist nun jeder, der eine Beförderungsgenehmigung benötigt, auch Strahlenschutzverantwortlicher. Für diese Personen, oder für zu bestellende Strahlenschutzbeauftragte, ist eine neue Fachkunde im Strahlenschutz (S8) erforderlich, die durch das Modul GG der bisherigen Fachkunderichtlinie und durch das neue Modul BF erworben werden kann.

Wenn Sie das Modul GG bereits absolviert haben, kann mit diesem Aufbaukurs (Modul BF) die Fachkunde für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe erweitert werden.

Zur Aktualisierung der Fachkunde für die Beförderung ist ein Kurs mit dem Modul ABF erforderlich.

zum Thema

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Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist nun jeder, der eine Beförderungsgenehmigung benötigt, auch Strahlenschutzverantwortlicher. Für diese Personen, oder für zu bestellende Strahlenschutzbeauftragte, ist eine neue Fachkunde im Strahlenschutz (S8) erforderlich, die durch das Modul GG der bisherigen Fachkunderichtlinie und durch das neue Modul BF erworben werden kann.

Wenn Sie das Modul GG bereits absolviert haben, kann mit diesem Aufbaukurs (Modul BF) die Fachkunde für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe erweitert werden.

Zur Aktualisierung der Fachkunde für die Beförderung ist ein Kurs mit dem Modul ABF erforderlich.

zum Thema

Die fachkundige Person kann durch diesen Kurs relevantes Fachwissen aus dem Bereich des Gefahrgutrechts vorweisen. Weitere Inhalte sind die Zusammenarbeit mit dem nach dem Gefahrgutrecht Verantwortlichen und die Abgrenzung der Zuständigkeiten.

Neben dem Kursbesuch ist für den Erwerb der Fachkunde noch der Nachweis der praktischen Erfahrung (Sachkunde) erforderlich. Für die Fachkunde (S8) ist lediglich bei Personen ohne Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Beruf eine praktische Erfahrung von 3 Monaten nachzuweisen. Mit einem geeignetem Ausbildungsberuf oder einem Fach- oder Hochschulabschluss beträgt die Sachkundezeit 0 Monate.

Teilnehmerkreis

Personen die bereits fachkundig sind und zusätzlich als Strahlenschutzbeauftragte für die Beförderung von radioaktiven Stoffe bestellt werden sollen. Der Erwerb der Fachkunde ist auch für Gefahrgutbeauftragte (nach GGBefG, GbV, GGVSEB, ADR/RID/ADN) die als Strahlenschutzbeauftragte bestellt werden sollen, vorgeschrieben.

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