Schaltberechtigung von 1 bis 36 kV – Grundlagenlehrgang
Das Seminar "Schaltberechtigung von 1 bis 36 kV – Grundlagenlehrgang" vermittelt alle erforderlichen Fachkenntnisse zum Erwerb der Schaltberechtigung für elektrische Anlagen. Konkrete Beispiele aus dem Netzbetrieb und Netzbau zeigen, wie Schalthandlungen sicher und regelkonform durchgeführt werden. Die gemeinsame Analyse aktueller Arbeitsunfälle aus der Branche schärft das Bewusstsein für Gefahren und zeigt typische Fehlerquellen auf. Dabei wird fundiertes Wissen über die gesetzlichen Grundlagen und technischen Normen vermittelt, insbesondere DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention), DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel), sowie die DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elek…

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Das Seminar "Schaltberechtigung von 1 bis 36 kV –
Grundlagenlehrgang" vermittelt alle erforderlichen Fachkenntnisse
zum Erwerb der Schaltberechtigung für elektrische Anlagen. Konkrete
Beispiele aus dem Netzbetrieb und Netzbau zeigen, wie
Schalthandlungen sicher und regelkonform durchgeführt werden. Die
gemeinsame Analyse aktueller Arbeitsunfälle aus der Branche schärft
das Bewusstsein für Gefahren und zeigt typische Fehlerquellen auf.
Dabei wird fundiertes Wissen über die gesetzlichen Grundlagen und
technischen Normen vermittelt, insbesondere DGUV Vorschrift 1
(Grundsätze der Prävention), DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen
und Betriebsmittel), sowie die DIN VDE 0105-100 (Betrieb von
elektrischen Anlagen). Neben technischen Aspekten werden auch die
rechtlichen und gesundheitlichen Folgen von Fehlverhalten
thematisiert – von Personenschäden bis hin zu möglicher
strafrechtlicher Verantwortung. Zudem bietet das Seminar eine
Einführung in Aufbau, Funktion und Betrieb von Schaltanlagen. Die
Kenntnis der Inhalte wird am Ende des Seminars im Rahmen einer
Prüfung bestätigt.
Zum Thema
Die Schaltberechtigung ist eine schriftlich erteilte Genehmigung, die es qualifizierten Elektrofachkräften erlaubt, Schalthandlungen an definierten Anlagenabschnitten durchzuführen. Sie setzt eine fundierte Schaltbefähigung voraus, die durch eine spezifische Schulung gemäß DIN VDE 0105 100 und DGUV Vorschrift 3 nachgewiesen wird. Nur der Unternehmer oder die verantwortliche Elektrofachkraft darf diese Berechtigung im Unternehmen vergeben. Basis dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung, die definiert, wo und wann Schalthandlungen zulässig sind. Zudem muss der Berechtigte die Fünf Sicherheitsregeln im Umgang mit elektrischen Anlagen sicher anwenden können. Die Berechtigung gilt für festgelegte Spannungsebenen, etwa Niederspannung bis Mittel- und Hochspannung abhängig vom Anwendungsbereich. Sie ist kein gesetzlicher Ausbildungsberuf, sondern eine berufsbezogene Zusatzqualifikation im Verlauf der Praxis. Die Bestellung erfolgt schriftlich, um Verantwortlichkeit zu dokumentieren und Haftungsrisiken zu minimieren. Regelmäßige Auffrischungsunterweisungen alle 3–4 Jahre erhalten die fachliche Kompetenz und rechtliche Gültigkeit.
Teilnehmerkreis
- Anlagenbetreiber
- Anlagenverantwortliche
- Arbeitsverantwortliche
- Elektrofachkräfte (EFK)
- Elektroingenieure
- Techniker
- Elektromeister
- Elektro-Instandhalter
- Elektrotechnisches Führungspersonal
- EVU-Monteure (Energieversorgungsunternehmen)
- Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK)
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