Erwerb der Sachkunde für Prüfungen von Flurförderzeugen aller Bauarten

DauerinfoDer für eine Lernmaßnahme erforderliche Zeitaufwand (z. B. ein Monat bei einem Lernaufwand von 32 Stunden)
StudienbelastunginfoDer von einem Teilnehmenden erwartete Gesamtaufwand, der sich aus Unterrichtsstunden und Stunden für das Selbststudium für die gesamte Lernmaßnahme zusammensetzt.
Ausführung
Vor Ort
Startdatum und Ort

Erwerb der Sachkunde für Prüfungen von Flurförderzeugen aller Bauarten

Haus der Technik e. V.
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Startdaten und Startorte
placeEssen
22. Apr 2027 bis 23. Apr 2027
placeEssen
9. Dez 2027 bis 10. Dez 2027
Beschreibung

Der Lehrgang bietet eine umfassende Ausbildung für Personen, die als befähigte Person gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 tätig werden möchten. Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmenden das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, um eigenständig Prüfungen an Flurförderzeugen durchzuführen. Der Kurs beginnt mit einer Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Prüfung und den Prüfer von Arbeitsmitteln relevant sind. Hierzu gehören insbesondere die Anforderungen der BetrSichV und der DGUV Vorschrift 68. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Lehrgangs ist die Klärung der Voraussetzungen und Qualifikationen,…

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Der Lehrgang bietet eine umfassende Ausbildung für Personen, die als befähigte Person gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 tätig werden möchten. Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmenden das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, um eigenständig Prüfungen an Flurförderzeugen durchzuführen. Der Kurs beginnt mit einer Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Prüfung und den Prüfer von Arbeitsmitteln relevant sind. Hierzu gehören insbesondere die Anforderungen der BetrSichV und der DGUV Vorschrift 68. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Lehrgangs ist die Klärung der Voraussetzungen und Qualifikationen, die ein Prüfer mitbringen muss. Es wird detailliert erläutert, welche fachlichen und persönlichen Kompetenzen erforderlich sind, um als befähigte Person tätig zu werden. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen, die sowohl den Betreiber der Flurförderzeuge als auch den Prüfer betreffen. Ein solides Verständnis der grundlegenden Prinzipien der Maschinensicherheit ist essentiell. Der Lehrgang vermittelt die wichtigsten Sicherheitsrichtlinien und -maßnahmen, die bei der Prüfung von Flurförderzeugen zu beachten sind. Es werden die spezifischen Anforderungen und Vorgaben für die Prüfung von Flurförderzeugen aller Bauarten behandelt. Die Teilnehmenden lernen die verschiedenen Arten von Prüfungen kennen, einschließlich Sicht- und Funktionsprüfungen sowie wiederkehrende Prüfungen. Der Kurs stellt verschiedene Prüfungsmodelle vor und erläutert die systematischen Vorgehensweisen bei der Durchführung von Prüfungen. Die Teilnehmenden werden mit den notwendigen Prüfmitteln vertraut gemacht und lernen den vollständigen Prüfungsablauf kennen, von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur Nachbereitung. Ein zentraler Aspekt jeder Prüfung ist die ordnungsgemäße Dokumentation. Der Lehrgang zeigt auf, wie Prüfberichte korrekt erstellt und welche Informationen darin enthalten sein müssen. Zum Abschluss des Lehrgangs findet eine Sachkundeprüfung statt, in der das erworbene Wissen der Teilnehmenden überprüft wird. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden gemeinsam ausgewertet und besprochen, um den Lernerfolg sicherzustellen und eventuelle Fragen zu klären. Der Lehrgang bietet somit eine umfassende und praxisnahe Ausbildung, die es den Teilnehmenden ermöglicht, ihre Aufgaben als befähigte Person kompetent und sicher auszuführen.

Zum Thema

Flurförderzeuge unterliegen regelmäßigen Prüfvorgaben, sei es nach Herstellervorgaben (Betriebsanleitung) oder durch Vorschriften (ArbSchG, BetrSichV, DGUV V 1, DGUV V 68).
Nur befähigte Personen/Sachkundige dürfen diese Arbeitsmittel prüfen. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (BetrSichV, TRBS 1203, DGUV V 68).
Dafür ist der Unternehmer, der diese Arbeitsmittel prüfen lässt, verantwortlich (BetrSichV).

Für die Praxis/Übungen in dieser Veranstaltung bringen Sie bitte Ihre PSA mit!

Teilnehmerkreis

Die Teilnehmenden sollten über eine abgeschlossene Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umgang mit Flurförderzeugen und deren Prüfungen verfügen (s. TRBS 1203).

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