Risikomanagement bei der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen gemäß ECM-VO 2019/779/EU
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Im Mittelpunkt des Seminars steht die „Für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stelle“ (ECM) mit der für sie maßgeblichen Verordnung (VO) 2019/779/EU. Diese Verordnung zieht die „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden“ (CSM) VO 402/2013/EU „Bewertung von Risiken“ und die VO 1078/2012/EU „Monitoring“ heran, wodurch diese von der ECM anzuwenden sind und wesentlicher Bestandteil des Seminars sind.
Für ein umfängliches Verständnis der Rechte und Pflichten der ECM werden auch die Rechte und Pflichten bzgl. Instandhaltung der Fahrzeughersteller und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), sowie die Wechselbeziehungen und Schnittstellen zwischen diesen Akteuren, im Seminar behandelt.
Fachlich liegt da…

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Im Mittelpunkt des Seminars steht die „Für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stelle“ (ECM) mit der für sie maßgeblichen Verordnung (VO) 2019/779/EU. Diese Verordnung zieht die „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden“ (CSM) VO 402/2013/EU „Bewertung von Risiken“ und die VO 1078/2012/EU „Monitoring“ heran, wodurch diese von der ECM anzuwenden sind und wesentlicher Bestandteil des Seminars sind.
Für ein umfängliches Verständnis der Rechte und Pflichten der ECM werden auch die Rechte und Pflichten bzgl. Instandhaltung der Fahrzeughersteller und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), sowie die Wechselbeziehungen und Schnittstellen zwischen diesen Akteuren, im Seminar behandelt.
Fachlich liegt dabei der Focus auf den Methoden der
Risikobewertung als grundlegender Bestandteil des Gefährdungs- oder
Sicherheitsmanagements und auf der Organisation des Gefährdungs-
oder Sicherheitsmanagements selbst. Immer mit der Zielstellung
sicherer Eisenbahnfahrzeuge und rechtsicherem Handeln der
Akteure.
Dazu werden Technische Spezifikationen Interoperabilität (TSI),
grundlegende Normen wie auch vorgenannte Verordnungen herangezogen.
Zudem die CSM VO 2018/762/EU „Sicherheitsmanagementsystem“, welche
sich an Eisenbahnen richtet und den Grundsätzen der ISO an ein
Managementsystem mit High-Level-Struktur folgt.
Zum Thema
Mit Einführung der „Für die Instandhaltung von Fahrzeugen
zuständige Stelle“ (ECM) als eisenbahnrechtlich verantwortlichem
Akteur, ist dieser verpflichtet die Vorgaben der europäischen
Verordnungen, 2019/779/EU, 402/2013/EU und 1078/2012/EU zu
erfüllen. Diese machen weitreichende Vorgaben zum Aufbau einer ECM
und den Abläufen innerhalb der ECM, sowie zu den Wechselbeziehungen
zu Herstellern und Betreibern von Eisenbahnfahrzeugen.
Im Seminar werden diese Anforderungen und Möglichkeiten zu ihrer
Umsetzung aufgezeigt und diskutiert. Unter Berücksichtigung der
technischen Anforderungen an die Instandhaltung und den
Gegebenheiten des existierenden Eisenbahnwesens werden die
Wechselbeziehungen und logischen Brüche der VO 2019/779/EU
aufgezeigt, sowie Möglichkeiten zum anforderungsgerechten,
pragmatischen und vor allem sicherheitsorientierten Umgang mit
diesen.
Teilnehmerkreis
Eisenbahnbetriebsleiter(innen)
Mitarbeiter(innen) von
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Fahrzeugherstellern
Für die Instandhaltung zuständige Stellen (ECM)
Fahrzeughaltern
Verkehrsverbünden
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