Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Downstream User müssen prüfen, ob in den Produkten besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: Substance of Very High Concern) enthalten sind, und müssen diese Information an die Abnehmer der Produkte weitergeben.
Gefährliche Produkte müssen eingestuft und gekennzeichnet werden, und es ist ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und dem Abnehmer zu übermitteln.
Da REACH einen sehr intensiven Informationsaustausch in der Lieferkette fordert, müssen Downstream User sowohl sicherheitsrelevante Informationen von ihren Lieferanten einfordern, auswerten und auf die eigene Produktion anwenden, als auch Informationen an ihre Kunden weitergeben, sowie die von den Kunden erhaltenen Informationen auswert…
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Downstream User müssen prüfen, ob in den Produkten besonders
besorgniserregende Stoffe (SVHC: Substance of Very High Concern)
enthalten sind, und müssen diese Information an die Abnehmer der
Produkte weitergeben.
Gefährliche Produkte müssen eingestuft und gekennzeichnet werden,
und es ist ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und dem Abnehmer
zu übermitteln.
Da REACH einen sehr intensiven Informationsaustausch in der
Lieferkette fordert, müssen Downstream User sowohl
sicherheitsrelevante Informationen von ihren Lieferanten
einfordern, auswerten und auf die eigene Produktion anwenden, als
auch Informationen an ihre Kunden weitergeben, sowie die von den
Kunden erhaltenen Informationen auswerten und darauf reagieren.
Downstream User müssen anhand erweiterter Sicherheitsdatenblätter
prüfen, ob die Bedingungen der sicheren Verwendung im eigenen
Betrieb eingehalten werden.
Ist ein für die eigene Produktion wichtiger Stoff als besonders
besorgniserregend (SVHC) eingestuft und außerdem als
zulassungspflichtig in REACH Anhang XIV aufgeführt, müssen
Downstream User den Stoff entweder substituieren oder sich an einem
Zulassungsverfahren beteiligen, um die eigene Verwendung fortsetzen
zu können.
Im Seminar werden alle diese Punkte ausführlich beschrieben und mit
den Teilnehmern unter Einbringung der eigenen Erfahrungen
diskutiert.
Europäisches und nationales Chemikalienrecht
- Grundzüge der REACH-Verordnung:
- REACH Verpflichtungen und Akteure
- Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse
- Pflichten nachgeschalteter Anwender
Umgang mit SVHC:
- Kandidatenstoffliste und REACH Anhang XIV
- Beschränkungen und Verbote nach REACH Anhang XVII
- Informationspflicht für SVHC
- REACH Zulassungsverfahren für SVHC
Sicherheitsdatenblätter (SDB):
- Gliederung und Inhalte nach REACH Anhang II
- Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB)
- Erstellung und Übermittlung von SDB
- Expositionsszenarien (ES) und Risikomanagementmaßnahmen (RMM)
Neue Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS/CLP:
- Gefahrenklassen und –kategorien
- Kennzeichnungselemente
Kommunikation in der Lieferkette:
- Information von Lieferanten
- Information an Kunden
- Rechtliche Verpflichtungen und Haftung
- Abschlussdiskussion
Zum Thema
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder importieren, sind von REACH betroffen, vor allem durch Registrierungs-, Zulassungs- und Informationsverpflichtungen. Auch Betriebe, die Chemikalien lediglich als nachgeschaltete Anwender (Downstream User) für eigene Zwecke sowie zur Herstellung von Formulierungen (Gemischen) oder Erzeugnissen verwenden, wie z.B. Farben und Lacke, Kleb- und Dichtungsmittel, Baustoffe, Elektro- und Elektronikartikel, Kunststoffe, Hilfsmittel für die Papier-, Textil-, Leder- und Metallindustrie, Fahrzeuge, Möbel, Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Lifestyle-Produkte und Konsumgüter, werden durch REACH mehr als bisher in die Produktverantwortung genommen.
Teilnehmerkreis
Gefahrstoff- und REACH-Beauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffmanagement, Sicherheits- und Umweltbeauftragte, Personen aus Forschung und Entwicklung aus Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender chemische Produkte verarbeiten und an Umsetzung und Implementierung der REACH-Verordnung arbeiten.
Werden Sie über neue Bewertungen benachrichtigt
Schreiben Sie eine Bewertung
Haben Sie Erfahrung mit diesem Seminar? Schreiben Sie jetzt eine Bewertung und helfen Sie Anderen dabei die richtige Weiterbildung zu wählen. Als Dankeschön spenden wir € 1,00 an Stiftung Edukans.Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!