Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519 Anlage 3
Die 1-tägige Pflichtfortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbest nach TRGS 519, Anl. 3 vermittelt als Auffrischungslehrgang die Kenntnisse in diesen Themenschwerpunkten - jeweils auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und Regelungen: Verwendung und Eigenschaften von Asbest, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtfortbildung zur Aktualisierung der Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3.
Das Branchentreffen "Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken"…

Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die 1-tägige Pflichtfortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbest nach TRGS 519, Anl. 3 vermittelt als Auffrischungslehrgang die Kenntnisse in diesen Themenschwerpunkten - jeweils auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und Regelungen: Verwendung und Eigenschaften von Asbest, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtfortbildung zur Aktualisierung der Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3.
Das Branchentreffen "Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken" bietet darüber hinaus jährlich allen Interessierten und Sachkundigen gemäß TRGS 519 die aktuellsten, spannenden Themen zum Expertenaustausch.
Zum Thema
Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben.
Bis 2014 galt, dass eine einmal erworbene Sachkunde unbefristet gültig war. Nach der aktuellen TRGS 519 seit 20.03.2014 gilt: Wird während der noch laufenden Geltungsdauer einer Sachkunde eine Fortbildung besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Enddatum der besuchten Sachkundigen Schulung.
Beachten Sie unbedingt: Jede Asbestbaustelle braucht einen permanent anwesenden Sachkundigen während der Asbestsanierungsarbeiten. Hierfür benötigen Sie als ausführende Firma ggf. mehrere Mitarbeiter mit gültiger Sachkunde.
Eine erfolgreiche Verlängerung der Gültigkeit ist durch eine Teilnahme an dieser 1-tägigen Fortbildung möglich, ohne dass ein zeitintensiver Neuerwerb der Sachkunde inkl. behördlicher Prüfung erforderlich ist.
Teilnehmerkreis
Sachkundige gemäß TRGS 519, Anl. 3, die eine Aktualisierung ihrer Sachkunde benötigen
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
