Notfallplanung – mehr als nur der BAGAP des Störfallbetriebs
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Beschreibung
Im 1. Teil des Seminars werden die rechtlichen Grundlagen und aktuelle Änderungen des Störfallrechts erläutert, mit besonderem Schwerpunkt der Grundlagen für die Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehr- bzw. Notfallplänen einschließlich der jeweiligen teilweise erst kürzlich erweiterten Meldepflichten. Auch der Musteraufbau eines BAGAP wird durchgesprochen.
Teil 2 zeigt die wichtigsten bei der Planung zu berücksichtigenden Ursachen auf, für "Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs" ggf. "Störfälle im rechtlichen Sinn". Genannt werden sowohl interne als auch externe Ursachen bis hin zum gezielten Cyberangriff. Je nach Interesse der Teilnehmer werden verschiedene Beispiele möglicher Vorbeug…

Frequently asked questions
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Im 1. Teil des Seminars werden die rechtlichen Grundlagen und
aktuelle Änderungen des Störfallrechts erläutert, mit besonderem
Schwerpunkt der Grundlagen für die Erstellung von Alarm- und
Gefahrenabwehr- bzw. Notfallplänen einschließlich der jeweiligen
teilweise erst kürzlich erweiterten Meldepflichten. Auch der
Musteraufbau eines BAGAP wird durchgesprochen.
Teil 2 zeigt die wichtigsten bei der Planung zu berücksichtigenden Ursachen auf, für "Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs" ggf. "Störfälle im rechtlichen Sinn". Genannt werden sowohl interne als auch externe Ursachen bis hin zum gezielten Cyberangriff. Je nach Interesse der Teilnehmer werden verschiedene Beispiele möglicher Vorbeuge- und Minderungsmaßnahmen durchgesprochen und darüber hinaus in den Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Teil 3 zeigt die technisch-organisatorischen Maßnahmen des Krisenmanagements bzw. des Krisenstabs auf.
Teil 4 bearbeitet spezielle Krisenthemen, wie z. B. Krisenkommunikation Psychosoziale Notfallversorgung Nutzbarkeit von Verkehrswegen etc. Ein Ausblick zeigt auch "sonstige" Krisen für ein Unternehmen auf, die in ein umfassendes "Krisenmanagement" münden, z. B. Produktkontamination, Warenrückführungsmanagement sowie Entführungen.
Teil 5 zeigt den Übergang zum Business Continuity Management, der allgemeinen Vorbereitung auf eine möglichst unterbrechungsarme Weiterbetrieb nach großen Störungen.
Zum Thema
Ein wirksamer betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) wird unter anderem vom Störfallrecht gefordert. Die AwSV verlangt einen, ggf. mit externen Stellen abzustimmenden, Notfallplan (§44). Auch für herkömmliche BImschG-Anlagen und Unternehmen, die weder dem Störfallrecht unterliegen noch eine AwSV-Anlage betreiben, empfiehlt es sich, einen Notfallplan sowie Maßnahmen zu erarbeiten, die einen Störfall bzw. Notfall verhindern oder die Auswirkungen mindern können.
Damit nach einem Ereignisfall der Betrieb wieder möglichst rasch aufgenommen werden kann, ist es wichtig, die Aufgaben und Abläufe des Business Continuity Managements (BCM) zu kennen. Nur so können weitere Ausfälle verhindert werden.
Teilnehmerkreis
- Störfallbeauftragte
- Immissionsschutzbeauftragte Krisenmanager
- Geschäftsführer
- Leiter von Notfallteams
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