Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane
"Interessante Gestaltung der zwei Unterricht Tagen;Sehr ausführliche Schulungsunterlagen mit vielen verschiedenen praktischen Beispielen/Zeichnungen/Bildern. Neueste Regelwerke wurden vorgetragen erläutert und ein Ausblick in die Zukunft gegeben.Auf Fragen ist gerne eingegangen und beantwortet worden." - 07.08.2024 11:02
"Interessante Gestaltung der zwei Unterricht Tagen;Sehr ausführliche Schulungsunterlagen mit vielen verschiedenen praktischen Beispielen/Zei… Gesamte Bewertung lesen - 07.08.2024 11:02
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Das Seminar behandelt die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Im ersten Seminarteil werden die theoretischen Grundsätze für Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge leicht verständlich erläutert. Des weiteren wird das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Berufsgenossenschaften vorgestellt.
Im zweiten Seminarteil werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen anhand von Beispielen mit der praktischen Anwendung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52 für Krane und Hebezeuge vertraut gemacht.
Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info.
Zum Thema
In der betrieblichen Praxis …

Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Das Seminar behandelt die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Im ersten Seminarteil werden die theoretischen Grundsätze für Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge leicht verständlich erläutert. Des weiteren wird das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Berufsgenossenschaften vorgestellt.
Im zweiten Seminarteil werden die Teilnehmer und
Teilnehmerinnen anhand von Beispielen mit der praktischen
Anwendung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für
Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52 für Krane und Hebezeuge
vertraut gemacht.
Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info.
Zum Thema
In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Bestimmungen der DGUV V52 nicht eingehalten werden können. Insbesondere führen Veränderungen in der Umgebung eines Kranes z.B. Aufstellen von neuen größeren Maschinen, Nachrüstung von Brandschutzanlagen, Einbau von zusätzlichen Rohrleitungen dazu, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände gemäß §11 der DGUV V52 nicht mehr eingehalten werden können. In der Vergangenheit wurden diese Problematiken mit Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften geregelt.
Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber die Möglichkeit, über die zu erstellende Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge diese Abweichungen selbst zu bewerten. Die sollte aber vorab mit der zuständigen BG abgeklärt werden!
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die für die Erstellung bzw. Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge verantwortlich sind. Hierzu zählen Unternehmende, Betriebsräte, Mitglieder des Betriebsrats, Kransachverständige, Kransachkundige, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Hersteller sowie Vertretende der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter.
"Interessante Gestaltung der zwei Unterricht Tagen;Sehr ausführliche Schulungsunterlagen mit vielen verschiedenen praktischen Beispielen/Zeichnungen/Bildern. Neueste Regelwerke wurden vorgetragen erläutert und ein Ausblick in die Zukunft gegeben.Auf Fragen ist gerne eingegangen und beantwortet worden." - 07.08.2024 11:02
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Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!