Fachkunde zur Freigabe von Feuer- und Schweißarbeiten
Startdaten und Startorte
placeEssen 20. Jan 2026 bis 21. Jan 2026 |
Beschreibung
Inhalt
- Rechtsvorschriften: Zahlreiche Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Feuerversicherer stellen Anforderungen an eine vorherige Beurteilung auftretender Brand- und Explosionsgefahren sowie die schriftliche Festlegung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen (Schweißerlaubnis). Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass mit den Arbeiten erst nach Wirksamwerden aller festgelegten Maßnahmen begonnen wird (Freigabesystem).
- Sicherheitsvorschriften und technische Regeln zur sicheren Durchführung feuergefährlicher Arbeiten
- Betriebsanweisungen für gleichartige, wiederkehrende feuergefährliche Arbeiten
- Einführung und Etablierung eines Freigabesystems für feuergefährliche Arbeiten (Schweißer…

Frequently asked questions
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Inhalt
- Rechtsvorschriften: Zahlreiche Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Feuerversicherer stellen Anforderungen an eine vorherige Beurteilung auftretender Brand- und Explosionsgefahren sowie die schriftliche Festlegung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen (Schweißerlaubnis). Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass mit den Arbeiten erst nach Wirksamwerden aller festgelegten Maßnahmen begonnen wird (Freigabesystem).
- Sicherheitsvorschriften und technische Regeln zur sicheren Durchführung feuergefährlicher Arbeiten
- Betriebsanweisungen für gleichartige, wiederkehrende feuergefährliche Arbeiten
- Einführung und Etablierung eines Freigabesystems für feuergefährliche Arbeiten (Schweißerlaubnis)
- Verantwortung und Haftung: Der Aussteller einer Schweißerlaubnis bestätigt durch seine Unterschrift, dass die angeordneten Sicherheits- und Schutzmaßnahmen den durch die örtlichen und betrieblichen Bedingungen entstehenden Gefahren genügen. Ist diese Gefährdungsbeurteilung nicht ausreichend oder vollständig und entsteht in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang ein Brand, spricht bereits der Anscheinsbeweis für deren Ursächlichkeit (OLG Düsseldorf Az. 22 U 28/91). Daraus können sich eine Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes, sowie zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber, den Ausführenden und die beteiligten Unternehmen ergeben.
- Pflichtenübertragung und Weisungsrecht
- Straf- und zivilrechtliche Haftung des Auftraggebers, des Aufsichtsführenden und der beteiligten Unternehmen
- Dokumentation und Nachweis der angeordneten und durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung: Tätigkeiten, bei denen offenes Feuer bzw. ein Lichtbogen benötigt wird, um Stoffe miteinander zu verbinden (schweißen), zu trennen (schneiden) oder um Stoffe verarbeitungsfähig zu machen (z. B. Bitumen) bergen naturgemäß ein erhöhtes Gefährdungspotential. Bei Bau-, Montage, -Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten müssen diese gefährlichen Arbeitsverfahren außerhalb dafür eingerichteter Arbeitsplätze ausgeführt werden und führen so zu erheblichen Brandgefahren in der Umgebung.
- Verfahrensspezifische Brandgefahren (z.B. offene Flammen, Funkenflug, heiße Metallteilchen, Brenngase)
- Grundlagen der Thermodynamik (z.B. Wärmeleitung, Wärmekonvektion in Rohren und Behältern)
- Systematik der Gefährdungsbeurteilung vor Genehmigung feuergefährlicher Arbeiten anhand von Schadenfällen, Arbeitshinweisen, Lösungsbeispielen und Checklisten
- Besondere Gefahren bei feuergefährlichen Arbeiten an Behältern, in engen Räumen und in ex-gefährdeter Umgebung
- Sicherheitsmaßnahmen: Für feuergefährliche Arbeiten, die außerhalb hierfür vorgesehener Werkstätten und Arbeitsplätze vorgenommen werden, müssen zur Kompensation sonst üblicherweise eingerichteter Schutzeinrichtungen zahlreiche Maßnahmen vor, während und nach Durchführung der Feuerarbeiten umgesetzt werden.
- Prüfung alternativer Verfahren
- Auftragsvergabe und Anforderungen an den Ausführenden
- Sachgerechte Auswahl und Anordnung erforderlicher Schutzmaßnahmen vor, während und nach Feuerarbeiten
- Koordination: Für die Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen ist die enge Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und ausführender Werkstatt- oder Instandsetzungsabteilung bzw. beauftragter externer Fremdfirmen notwendig. Alle beteiligten Personen müssen über den Ablauf der Feuerarbeiten und erforderliche Schutzmaßnahmen unterrichtet sein.
- Koordination und Kommunikation zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen bei gefährlichen Arbeiten
- Planung, Organisation und Arbeitsvorbereitung von der Baustelleneinrichtung bis zur Abnahme
- Unterweisungs- sowie Aufsichts- und Kontrollpflichten
Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Schneiden, Trennen, Löten, Auftauen, Heißkleben usw. außerhalb dafür eingerichteter Arbeitsplätze sind immer wieder Auslöser für Großbrände. Diese gefährden Menschenleben, vernichten erhebliche industrielle Sachwerte und ziehen unternehmensgefährdende Betriebsunterbrechungen nach sich. Daher müssen bei der Ausführung solcher Arbeiten besondere gesetzliche, berufsgenossenschaftliche und versicherungstechnische Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Für eine rechtssichere Organisation und Abstimmung dieser feuergefährlichen Arbeiten ist eine Arbeitsfreigabe durch eine verantwortliche Person zu erteilen.
Teilnehmerkreis
Unternehmer bzw. Arbeitgeber, technische Führungskräfte wie Betriebs- oder Schichtleiter, verantwortliche Personen (z.B. Leiter der Instandhaltung), die Schweißerlaubnisscheine ausstellen sowie Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ein Arbeitsfreigabesystem einrichten und interne oder externe Auditoren, Risikoingenieure u.ä., die die Einhaltung der technische und organisatorische Anwendung überprüfen.
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