Abfallbeauftragte Fortbildung inklusive Entsorgeranforderungen
Dieser HDT-Lehrgang frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte und die gesetzliche Fortentwicklung.
- Neue Entwicklungen im Abfallrecht
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- Europäische Entwicklungen
- Nationale Entwicklungen, auch in angrenzenden Rechtsgebieten
- Haftungs- und strafrechtliche Risiken, aktuelle Urteile
- Erfahrungen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in die betriebliche Praxis
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- Zuordnung von Abfällen nach dem Abfallverzeichnis (AVV)
- Abfalldatenerhebung
- Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht
- Neue Entwicklungen im Arbeitsschutz
- Erfahrungen bei der Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben aus behördlicher Sicht
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- Aufgaben der behördlichen Ü…

Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Dieser HDT-Lehrgang frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte und die gesetzliche Fortentwicklung.
- Neue Entwicklungen im Abfallrecht
-
- Europäische Entwicklungen
- Nationale Entwicklungen, auch in angrenzenden Rechtsgebieten
- Haftungs- und strafrechtliche Risiken, aktuelle Urteile
- Erfahrungen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in die betriebliche Praxis
-
- Zuordnung von Abfällen nach dem Abfallverzeichnis (AVV)
- Abfalldatenerhebung
- Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht
- Neue Entwicklungen im Arbeitsschutz
- Erfahrungen bei der Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben aus behördlicher Sicht
-
- Aufgaben der behördlichen Überwachung
- Umfang der Überwachung, Betriebskontrollen
- "Erleichterungen" und Ausnahmen für Entsorgungsfachbetriebe
- Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
- Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
- Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
- Grundlagen des WHG und der AwSV
- Lagerung von gefährlichen Abfällen
Zum Thema
Fortbildungsverpflichtung für alle verantwortlichen Personen gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle 2 Jahre und gemäß § 5 Abs. 3 alle 3 Jahre.
Teilnehmerkreis
Die Fortbildung richtet sich besonders an Entsorger nach §§ 9 Abs. 2 N.3 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung - EfbVSammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen § 54 KrWG; Abfallbeauftragte von Anlagen im Sinne des BImSchG, Abfallbeauftragte von Abfallentsorgungsanlagen. Abfallbeauftragte gemäß §§ 59 und 60 KrWG.
Im Weiteren an Personen, die die Funktion eines Abfallbeauftragten aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, an Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG wahrnehmen sollen. An Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV, sowie an Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte.
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