CE-Kennzeichnung nach EU-Maschinenverordnung

DauerinfoDer für eine Lernmaßnahme erforderliche Zeitaufwand (z. B. ein Monat bei einem Lernaufwand von 32 Stunden)
StudienbelastunginfoDer von einem Teilnehmenden erwartete Gesamtaufwand, der sich aus Unterrichtsstunden und Stunden für das Selbststudium für die gesamte Lernmaßnahme zusammensetzt.
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Startdatum und Ort

CE-Kennzeichnung nach EU-Maschinenverordnung

Haus der Technik e. V.
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Startdaten und Startorte
placeEssen
17. Feb 2027
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15. Sep 2027
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16. Feb 2028
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7. Sep 2028
Beschreibung

Im Rahmen des Seminars zur neuen EU-Maschinenverordnung wird den Teilnehmern eine ausführliche Einführung in die anstehenden Veränderungen und sicherheitstechnischen Anforderungen für Maschinen und ihre Vermarktung in der Europäischen Union gegeben.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Seminars liegen auf einer umfassenden Auseinandersetzung mit der neuen Struktur im Vergleich zur bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie auf der Definition des erweiterten Anwendungsbereichs und der relevanten Begriffsbestimmungen. Ein weiterer Fokus richtet sich auf die Herstellerpflichten sowohl für vollständige als auch für unvollständige Maschinen und die damit verbundenen Abläufe im EU-Konformitätsve…

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Im Rahmen des Seminars zur neuen EU-Maschinenverordnung wird den Teilnehmern eine ausführliche Einführung in die anstehenden Veränderungen und sicherheitstechnischen Anforderungen für Maschinen und ihre Vermarktung in der Europäischen Union gegeben.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Seminars liegen auf einer umfassenden Auseinandersetzung mit der neuen Struktur im Vergleich zur bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie auf der Definition des erweiterten Anwendungsbereichs und der relevanten Begriffsbestimmungen. Ein weiterer Fokus richtet sich auf die Herstellerpflichten sowohl für vollständige als auch für unvollständige Maschinen und die damit verbundenen Abläufe im EU-Konformitätsverfahren. Dazu werden die EU-Module für die Konformitätsbewertung (Anhänge VI bis X) erläutert. Im Rahmen des Seminars werden außerdem die Hochrisiko-Kategorien von Maschinen (Anhang I) sowie die Sicherheitsbauteile gemäß Anhang II behandelt. Ergänzend dazu stehen die grundlegenden Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Anhang III) im Mittelpunkt. Praktische Schwerpunkte bilden die Erstellung von EU-Erklärungen (Anhang V) anhand von Fallbeispielen, die Montageanleitung mit zugehöriger Checkliste (Anhang XI) sowie die Technische Dokumentation (Anhang IV). Darüber hinaus werden die Auswirkungen wesentlicher Veränderungen an Maschinen diskutiert und abschließend ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen sowie mögliche Strategien gegeben.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Teilnehmern das erforderliche Wissen und Verständnis zu vermitteln, damit sie die Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung effektiv umsetzen können und somit die gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.

Zum Thema

Durch die Umsetzung der EU-Maschinenverordnung im EWR entstehen neue rechtliche Grundlagen für Maschinen. Personen, die Maschinen konstruieren, modifizieren, verkaufen, kaufen oder betreiben, müssen sich mit diesen neuen Vorschriften vertraut machen und diese in ihren betrieblichen Abläufen berücksichtigen. Es ist erforderlich, bestehende Strukturen in den Bereichen Konstruktion, Dokumentation, Einkauf und Vertrieb entsprechend anzupassen.

Das Hauptziel des Seminars ist es, den Teilnehmern einen umfassenden Überblick über die zentralen Aspekte der neuen EU-Maschinenverordnung zu verschaffen. Dabei werden die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung erläutert und auf deren Auswirkungen für die Industrie eingegangen.

Zusätzlich erhalten die Teilnehmer Informationen zu den aktuellen Anforderungen im Bereich der Maschinensicherheit. Dies beinhaltet die Vorstellung von Maßnahmen zur Risikominderung sowie die Berücksichtigung harmonisierter Normen bei der Konstruktion und Herstellung von Maschinen.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Unternehmer, Konstrukteure, Planungsfachleute, Projektingenieure, Maschinen- und Anlagenbauer, Steuerungsbauer, Ein- und Verkäufer, technische Führungskräfte, Betriebsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsräte in Unternehmen. Ebenso sind Referenten und Aufsichtspersonen von Berufsgenossenschaften sowie Personal von Marktaufsichtsbehörden willkommen. Neu hinzugekommen sind auch Händler und Einführer.

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