Befähigte Person für den Explosionsschutz: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Startdaten und Startorte
placeEssen 3. Jun 2025 bis 5. Jun 2025 |
placeBingen 19. Aug 2025 bis 21. Aug 2025 |
placeEssen 18. Nov 2025 bis 20. Nov 2025 |
placeEssen 24. Feb 2026 bis 26. Feb 2026 |
placeEssen 9. Jun 2026 bis 11. Jun 2026 |
placeBingen am Rhein 18. Aug 2026 bis 20. Aug 2026 |
placeEssen 17. Nov 2026 bis 19. Nov 2026 |
Beschreibung
Das Seminar dient der Vorbereitung für die Prüfung zur befähigten Person - Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß Anhang 2, Abschnitt 3, Absatz 5.2 der BetrSichV. Folgende Themen werden behandelt:
- rechtlichen Grundlagen Explosionsschutz
- Behandlung der technischen Anforderunge an die Betriebsmittel (Zündschutzarten)
- Vorschriften zur Installation, dem Betreiben, Warten und
Sie erfahren im Seminar physikalische, technische und rechtliche Grundlagen des Explosionsschutzes (Explosionsgefahren), die Europäischen Richtlinie ATEX 114 und ATEX 153 werden vorgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt im Seminar liegt auf Zündschutzarten für explosionsgeschützte elektrische Geräte insbesondere der Eigensicherh…

Frequently asked questions
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Das Seminar dient der Vorbereitung für die Prüfung zur befähigten Person - Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß Anhang 2, Abschnitt 3, Absatz 5.2 der BetrSichV. Folgende Themen werden behandelt:
- rechtlichen Grundlagen Explosionsschutz
- Behandlung der technischen Anforderunge an die Betriebsmittel (Zündschutzarten)
- Vorschriften zur Installation, dem Betreiben, Warten und
Sie erfahren im Seminar physikalische, technische und rechtliche Grundlagen des Explosionsschutzes (Explosionsgefahren), die Europäischen Richtlinie ATEX 114 und ATEX 153 werden vorgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt im Seminar liegt auf Zündschutzarten für explosionsgeschützte elektrische Geräte insbesondere der Eigensicherheit von Geräten, dem Errichten elektrischer Anlagen in Ex-Schutz-Bereichen und dem Staub-Explosionsschutz. Der nicht-elektrische Explosionsschutz wird kurz behandelt, aber der Betrieb, die Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ausführlich dargestellt.
Zum Thema
Befähigte Personen müssen ihre Kenntnisse durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen aktuell halten. Eine Frist zur Wiederholung ist nicht vorgegeben.
Nach DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) muss das
mit Arbeiten an elektrischen Anlagen in Ex-Bereichen betraute
Personal "regelmäßig" an Schulungen teilnehmen. Auch hier ist keine
Frist vorgegeben.
Der Zeitraum zwischen zwei Schulungen sollte aber möglichst drei
Jahre nicht überschreiten, damit Ihr Wissen bei Änderung der
Normen, Regeln, Richtlinien und Verordnungen stets aktuell
bleibt.
TRBS 1201-1: Die Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person muss der Schwierigkeit bzw. Komplexität der Prüfaufgabe angemessen sein, so dass die Prüfung sachgerecht durchgeführt werden kann. Durch den Arbeitgeber ist festzulegen, in welcher Form die befähigte Person ihre Kenntnisse auf aktuellem Stand halten muss. Es sind dazu Schulungen oder Unterweisungen erforderlich.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anh. 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1: Die zur Prüfung befähigte Person muss ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten. Die aktuelle BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) fordert also zwingend die Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen (Weiterbildung).
Teilnehmerkreis
- Planer
- Sicherheitsingenieure
- Verantwortliche der Bereiche Anlagenbetrieb und Instandhaltung, die ein umfassendes Bild über die rechtlichen Anforderungen des Explosionsschutzes benötigen und technische sowie organisatorische Lösungen kennen müssen
- Mitarbeiter, die nach der Betriebssicherheitsverordnung als zur Prüfung Befähigte Person für Prüfungen im Explosionsschutz tätig werden wollen
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