ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Am 20. April 2016 wurde die ATEX Richtlinie 2014/34/EU in Kraft gesetzt. Mit dieser neuen Richtlinie ergeben sich einige Neuigkeiten bei der Eigenherstellung von Produkten, was bisher z.B. nur in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt war. Zusätzlich kamen auch Anforderungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette dazu, für alle Wirtschaftsakteure – Hersteller, Händler, Importeure und Bevollmächtigte. Historisch bedingt haben Hersteller im Rahmen der Hersteller-Richtlinie für nicht-elektrische Geräte etwas mehr Freiräume bei der Konformitätsbewertung. Bis Kategorie 2G/2D ist es nicht nötig, eine notifizierte Stelle einzubinden (Ausnahme: Hinterlegung de…
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Am 20. April 2016 wurde die ATEX Richtlinie 2014/34/EU in Kraft gesetzt. Mit dieser neuen Richtlinie ergeben sich einige Neuigkeiten bei der Eigenherstellung von Produkten, was bisher z.B. nur in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt war. Zusätzlich kamen auch Anforderungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette dazu, für alle Wirtschaftsakteure – Hersteller, Händler, Importeure und Bevollmächtigte. Historisch bedingt haben Hersteller im Rahmen der Hersteller-Richtlinie für nicht-elektrische Geräte etwas mehr Freiräume bei der Konformitätsbewertung. Bis Kategorie 2G/2D ist es nicht nötig, eine notifizierte Stelle einzubinden (Ausnahme: Hinterlegung der technischen Akte). Dies ist nur für Kategorie 1G und 1D vorgesehen. Im Seminar wird die ATEX Richtlinie 2014/34/EU ausführlich unter Klärung aller wichtigen Begriffe vorgestellt. Für nicht-elektrische Geräte gelten andere Voraussetzungen und Normen, die anhand von Beispielen näher erläutert werden. Die Thematik der Zündquellen nach EN 1127-1 und der Zündgefahrenbewertung wird angeschnitten. Dazu wird ein eigenes Seminar angeboten.
Zum Thema
Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU regelt in der EU bzw. im EWR
einheitlich und umfassend die Herstellung, das Inverkehrbringen und
das Inbetriebnehmen von Produkten, die für die Verwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. In der Vergangenheit
umfassten Regelwerke für den Explosionsschutz hauptsächlich
Anforderungen an den elektrischen Explosionsschutz.
Die ATEX- Richtlinie 2014/34/EU gilt zusätzlich auch für Betreiber,
die ATEX-Produkte für ihren eigenen Gebrauch herstellen oder
bereits vorhandene ATEX-Produkte wesentlich verändern.
Insbesondere die Betreiber nicht elektrischer ATEX-Produkte sehen
sich nun mit einem neuen und umfangreichen Regelwerk
konfrontiert.
Teilnehmerkreis
Hersteller von ATEX-Produkten
Betreiber, die ATEX-Produkte für ihren eigenen Gebrauch herstellen
oder bereits vorhandene ATEX-Produkte wesentlich verändern (neu
nach RL 2014/34/EU)
Personen, die Verantwortung nach ATEX übernehmen wie Führungskräfte
und Mitarbeiter, aus den unterschiedlichsten Bereichen, wie
Entwicklung, Konstruktion, Projektierung, Fertigung, Vertrieb und
Service bzw. Montage, Betrieb, Reparatur und Wartung.
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