ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

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ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

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3. Sep 2024
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25. Feb 2025
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2. Sep 2025

Beschreibung

Am 20. April 2016 wurde die ATEX Richtlinie 2014/34/EU in Kraft gesetzt. Mit dieser neuen Richtlinie ergeben sich einige Neuigkeiten bei der Eigenherstellung von Produkten, was bisher z.B. nur in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt war. Zusätzlich kamen auch Anforderungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette dazu, für alle Wirtschaftsakteure – Hersteller, Händler, Importeure und Bevollmächtigte. Historisch bedingt haben Hersteller im Rahmen der Hersteller-Richtlinie für nicht-elektrische Geräte etwas mehr Freiräume bei der Konformitätsbewertung. Bis Kategorie 2G/2D ist es nicht nötig, eine notifizierte Stelle einzubinden (Ausnahme: Hinterlegung de…

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Am 20. April 2016 wurde die ATEX Richtlinie 2014/34/EU in Kraft gesetzt. Mit dieser neuen Richtlinie ergeben sich einige Neuigkeiten bei der Eigenherstellung von Produkten, was bisher z.B. nur in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt war. Zusätzlich kamen auch Anforderungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette dazu, für alle Wirtschaftsakteure – Hersteller, Händler, Importeure und Bevollmächtigte. Historisch bedingt haben Hersteller im Rahmen der Hersteller-Richtlinie für nicht-elektrische Geräte etwas mehr Freiräume bei der Konformitätsbewertung. Bis Kategorie 2G/2D ist es nicht nötig, eine notifizierte Stelle einzubinden (Ausnahme: Hinterlegung der technischen Akte). Dies ist nur für Kategorie 1G und 1D vorgesehen. Im Seminar wird die ATEX Richtlinie 2014/34/EU ausführlich unter Klärung aller wichtigen Begriffe vorgestellt. Für nicht-elektrische Geräte gelten andere Voraussetzungen und Normen, die anhand von Beispielen näher erläutert werden. Die Thematik der Zündquellen nach EN 1127-1 und der Zündgefahrenbewertung wird angeschnitten. Dazu wird ein eigenes Seminar angeboten.

Zum Thema

Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU regelt in der EU bzw. im EWR einheitlich und umfassend die Herstellung, das Inverkehrbringen und das Inbetriebnehmen von Produkten, die für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. In der Vergangenheit umfassten Regelwerke für den Explosionsschutz hauptsächlich Anforderungen an den elektrischen Explosionsschutz.
Die ATEX- Richtlinie 2014/34/EU gilt zusätzlich auch für Betreiber, die ATEX-Produkte für ihren eigenen Gebrauch herstellen oder bereits vorhandene ATEX-Produkte wesentlich verändern. 
Insbesondere die Betreiber nicht elektrischer ATEX-Produkte sehen sich nun mit einem neuen und umfangreichen Regelwerk konfrontiert.

 

Teilnehmerkreis

Hersteller von ATEX-Produkten
Betreiber, die ATEX-Produkte für ihren eigenen Gebrauch herstellen oder bereits vorhandene ATEX-Produkte wesentlich verändern (neu nach RL 2014/34/EU)
Personen, die Verantwortung nach ATEX übernehmen wie Führungskräfte und Mitarbeiter, aus den unterschiedlichsten Bereichen, wie Entwicklung, Konstruktion, Projektierung, Fertigung, Vertrieb und Service bzw. Montage, Betrieb, Reparatur und Wartung.

 

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