Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle

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Beschreibung

Die betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz haben vielfältige, gesetzliche Aufgaben. Eine der Aufgaben ist es, die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen. Dies bedeutet, dass die Datenschutzbeauftragen beurteilen müssen, ob eine Datenverarbeitung den Anforderungen des Datenschutzes genügt.

Diese Beurteilung durch die Datenschutzbeauftragten ist nur möglich, wenn die entsprechende Datenverarbeitung vollständig und aktuell in einem Verfahrensverzeichnis dokumentiert ist. Zudem müssen bestimmte Informationen, das sog. Öffentliche Verfahrensverzeichnis, gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) …

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Die betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz haben vielfältige, gesetzliche Aufgaben. Eine der Aufgaben ist es, die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen. Dies bedeutet, dass die Datenschutzbeauftragen beurteilen müssen, ob eine Datenverarbeitung den Anforderungen des Datenschutzes genügt.

Diese Beurteilung durch die Datenschutzbeauftragten ist nur möglich, wenn die entsprechende Datenverarbeitung vollständig und aktuell in einem Verfahrensverzeichnis dokumentiert ist. Zudem müssen bestimmte Informationen, das sog. Öffentliche Verfahrensverzeichnis, gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) jedermann auf Antrag in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden muss. Diese Aufgabe muss im Übrigen auch erfüllt werden, wenn im Unternehmen kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.

Eine andere Aufgabe der betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist die Vorabkontrolle. Das bedeutet, dass die Zulässigkeit einer Datenverarbeitung vor ihrem Einsatz geprüft werden muss. Die Vorabkontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Datenverarbeitung besondere Risiken für den Betroffenen bedeutet.

In diesem Seminar lernen Sie die Anforderungen an  das Verfahrensverzeichnis kennen. Sie erfahren, wie Sie die Datenschutz-Dokumentation gesetzeskonform und effizient erstellen können. Zudem erfahren Sie, wann eine Vorabkontrolle durchzuführen ist und wie Sie diese gestalten.

Die Inhalte dieses Seminars:

  • Wie Verfahrensverzeichnisse erstellt werden.
  • Wie Sie mit Hilfe der Verfahrensverzeichnisse die Zulässigkeit der Datenverarbeitung prüfen.
  • Welche Angaben in einem Verfahrensverzeichnis wichtig sind.
  • Welche Informationen Sie "Jedermann" zur Verfügung stellen müssen.
  • In welchen Fällen eine Vorabkontrolle durchgeführt werden muss.
  • Wie Sie bei der Vorabkontrolle vorgehen.

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