Zum Betriebsrat gewählt - was nun?
Startdaten und Startorte
placeANDERS Hotel Walsrode 26. Nov 2024 bis 27. Nov 2024 |
Beschreibung
FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig
2-Tage Intensiv-Seminar
Herzklopfen? Nicht nötig. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, was Sie für einen sicheren Start benötigen!
Zum Betriebsrat gewählt - was nun?
Das verantwortungsvolle Amt des Betriebsrats ist eine Herausforderung, denn es kommen ständig neue Aufgaben auf Sie zu. In diesem Intensiv-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben, mit denen Sie als Arbeitnehmervertreter konfrontiert werden. Außerdem lernen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat kennen.
Auf den Punkt gebracht:
Profitieren Sie vom Mix aus Lernen, Üben und Austausch. Zurück im Unternehmen starten Sie dann als aktiver Mitspieler durch – top vorbereitet!
Die Schwerpunkte des Seminars
- Die Sonderstellung de…
Frequently asked questions
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FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig
2-Tage Intensiv-Seminar
Herzklopfen? Nicht nötig. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, was Sie für einen sicheren Start benötigen!
Zum Betriebsrat gewählt - was nun?
Das verantwortungsvolle Amt des Betriebsrats ist eine Herausforderung, denn es kommen ständig neue Aufgaben auf Sie zu. In diesem Intensiv-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben, mit denen Sie als Arbeitnehmervertreter konfrontiert werden. Außerdem lernen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat kennen.
Auf den Punkt gebracht:
Profitieren Sie vom Mix aus Lernen, Üben und Austausch. Zurück im
Unternehmen starten Sie dann als aktiver Mitspieler durch – top
vorbereitet!
Die Schwerpunkte des Seminars
- Die Sonderstellung des Betriebsratsmitgliedes
- Die praktische Ausübung der Betriebsratsarbeit
- Der rechtliche Rahmen der Betriebsratsarbeit
- Die erfolgreiche Betriebsratsarbeit
- Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
- Umsetzung von Forderungen des Betriebsrats
Seminar-Inhalte
1. Tag
- Sonderstellung des Betriebsrats mitglieds
- Verhältnis von Arbeitspflichten zu Betriebsratsaufgaben
- Pflicht der Geheimhaltung
- Der besondere Kündigungsschutz
- Die praktische Ausübung der Betriebsratsarbeit
- Die vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
- Freistellung für die Betriebsratsarbeit
- Nützliche und erforderliche Fortbildung
- Der rechtliche Rahmen der Betriebsratsarbeit
- Das Betriebsverfassungsgesetz
- Gewerkschaften im Betrieb
- Der Wirtschaftsausschuss
- Der Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat
- Die erfolgreiche Betriebsratsarbeit
- Organisation der Betriebsratsarbeit
- Sitzungen und Beschlussfassung Betriebs- oder Abteilungsversammlung
2. Tag
- Rechte des Betriebsrats – von der Information bis zur
Mitbestimmung
- Betriebliche Ordnung und Arbeitnehmer verhalten
- Arbeitszeit, Überstunden und Urlaubsregelungen
- Überwachung von Arbeitnehmern
- Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
- Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung
- Gründe der Verweigerung für eine personelle Maßnahme
- Abmahnung, ordentliche Kündigung sowie außerordentliche Kündigung
- Anhörung und Widerspruchsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Umsetzung von Forderungen des Betriebsrats
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Betriebsvereinbarung
- Das Einigungsstellenverfahren und das Beschlussverfahren
- Fallbeispiele
Zielgruppe
- neu gewählte Betriebsratsmitglieder
- wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
- nachgerückte Betriebsratsmitglieder
- Ersatzmitglieder
- Schwerbehindertenvertreter
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
- Neue Betriebsratsmitglieder
- Nachrücker
- Betriebsratsmitglieder, die nur im geringen Maße oder noch keine Schulungen bzw. Seminare zu diesem Thema besucht haben.
- Ersatzmitglieder, die des Öfteren an Betriebsratssitzungen teilnehmen.
Gemäß Bundesarbeitsgericht ist es die Pflicht jedes Betriebsratsmitgliedes, sich Mindestkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht anzueignen, da nur dann eine verantwortliche Betriebsratsarbeit möglich ist (BAG vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94; 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).
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