Kontrollaufgaben des Betriebsrats (Q)

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Beschreibung

FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig

3-Tage Intensiv-Seminar

Kontroll- und Überwachungsaufgaben praxisorientiert als Betriebsrat umsetzen

Kontrollaufgaben des Betriebsrats

Als Betriebsrat haben Sie einige Kontroll- und Überwachungsaufgaben inne, um die Rechte Ihrer Belegschaft wirkungsvoll zu schützen und für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dies betrifft wichtige Bereiche wie Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsverträge oder die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Außerdem hat der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat Unterrichtungs- und Erörterungspflichten, deren Einhaltung überprüft werden sollte. Diese wichtigen Aufgaben müssen im Betriebsratsalltag organisiert und praktisch umgesetzt werden.

In diesem Intens…

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FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig

3-Tage Intensiv-Seminar

Kontroll- und Überwachungsaufgaben praxisorientiert als Betriebsrat umsetzen

Kontrollaufgaben des Betriebsrats

Als Betriebsrat haben Sie einige Kontroll- und Überwachungsaufgaben inne, um die Rechte Ihrer Belegschaft wirkungsvoll zu schützen und für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dies betrifft wichtige Bereiche wie Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsverträge oder die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Außerdem hat der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat Unterrichtungs- und Erörterungspflichten, deren Einhaltung überprüft werden sollte. Diese wichtigen Aufgaben müssen im Betriebsratsalltag organisiert und praktisch umgesetzt werden.

In diesem Intensiv-Seminar werden Ihnen Kenntnisse vermittelt, die Sie befähigen, Ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben im betrieblichen Alltag erfolgreich wahrzunehmen. Sie erhalten wertvolle Tipps für Ihre Praxis.

Die Schwerpunkte des Seminars

  • Welche Kontrollaufgaben hat der BR und wie kann er diese durchsetzen?
  • Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers: Was der Betriebsrat wissen muss
  • In welche Unterlagen hat der Betriebsrat Einblicksrecht?
  • Die Kontrollaufgaben im Betriebsrat konkret organisieren
  • Kontrolle der Arbeitszeit, Kurzarbeit und Überstunden
  • Die Lohn- und Gehaltsgerechtigkeit kontrollieren
  • Arbeitsverträge: Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Betriebsrat?
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Aufgaben des Betriebsrats

Seminar-Inhalte

  • Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers

    • § 80 BetrVG
    • Was bedeutet "rechtzeitig und umfassend"?
    • Personelle Maßnahmen
    • Wirtschaftsausschuss
    • Regelmäßige Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Umsetzung der Kontrollaufgaben des Betriebsrats

    • Organisation innerhalb des Betriebsrats
    • Betriebsvereinbarungen
    • Absprachen mit dem Arbeitgeber
    • Zusammenarbeit mit SBV, JAV, GBR und KBR
    • Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
    • Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats
  • Kontrolle der Arbeitszeiten

    • Regelmäßiges Reporting
    • Einsichtnahme in Arbeitszeitkonten
    • Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
    • Initiativrecht des Betriebsrats
    • Arbeitszeit als Regulativ für Belastungen der Arbeitnehmer
    • Kurzarbeit und Überstunden
  • Kontrolle der Lohn- und Gehaltsgerechtigkeit

    • Bildung eines Ausschusses "Lohn und Gehalt"
    • Rechte des Betriebsrats
    • Einsichtnahme in die Bruttolohn- und Gehaltslisten
    • Personalplanung
    • Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss
  • Kontrolle von arbeitsrechtlichen Verträgen

    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Tarifverträge
    • Einbeziehen der Belegschaft
    • Grenzen des Betriebsrats
  • Kontrolle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

    • Begriffsbestimmungen
    • Aktuelle Rechtsprechung
    • Handlungsbedarf für den Betriebsrat
    • Praktische Umsetzung im Betriebsalltag

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Der Besuch dieses Seminars ist gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für diejenigen Betriebsratsmitglieder erforderlich, die ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben nach dem BetrVG praxisorientiert wahrnehmen.

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