Betriebsvereinbarungen richtig gestalten!

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Betriebsvereinbarungen richtig gestalten!

FFB - Forum für Betriebsräte - eine Marke der TALENTUS GmbH
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Startdaten und Startorte
placeAC Hotel by Marriott Würzburg
24. Nov 2026 bis 25. Nov 2026
Beschreibung

FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig

2-Tage Intensiv-Seminar

Stellen Sie als Betriebsrat die Regeln auf!

Betriebsvereinbarungen richtig gestalten!

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Betriebsvereinbarungen rechtssicher formulieren, professionell abschließen und wirksam umsetzen. Neben den rechtlichen Grundlagen liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Anwendung: Sie analysieren Mustervereinbarungen, entwickeln eigene Regelungsvorschläge und trainieren anhand praxisnaher Fallbeispiele.

Auch der Umgang mit schwierigen Verhandlungssituationen sowie Strategien für das Einigungsstellenverfahren sind Bestandteil des Seminars. Sie erhalten einen fundierten Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen – inklusive formwirksamer …

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Noch nicht den perfekten Kurs gefunden? Verwandte Themen: Betriebsvereinbarungen, Betriebsverfassungsrecht, Betriebsrat, Betriebsratswahl und Verhandlungsführung.

FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig

2-Tage Intensiv-Seminar

Stellen Sie als Betriebsrat die Regeln auf!

Betriebsvereinbarungen richtig gestalten!

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Betriebsvereinbarungen rechtssicher formulieren, professionell abschließen und wirksam umsetzen. Neben den rechtlichen Grundlagen liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Anwendung: Sie analysieren Mustervereinbarungen, entwickeln eigene Regelungsvorschläge und trainieren anhand praxisnaher Fallbeispiele.

Auch der Umgang mit schwierigen Verhandlungssituationen sowie Strategien für das Einigungsstellenverfahren sind Bestandteil des Seminars. Sie erhalten einen fundierten Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen – inklusive formwirksamer Beschlussfassungen, Änderungen und Beendigungen von Betriebsvereinbarungen, deren Nachwirkung sowie typischer formaler Stolperfallen.

Darüber hinaus erfahren Sie, welche Inhalte typischerweise in Betriebsvereinbarungen geregelt werden – etwa zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung oder betrieblicher Altersvorsorge.

Ziel: Sie gewinnen sowohl rechtliche als auch praktische Sicherheit im Umgang mit Betriebsvereinbarungen, erkennen potenzielle Fehlerquellen frühzeitig und setzen Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt ein. So sind Sie in der Lage, Betriebsvereinbarungen kompetent und wirksam zu gestalten.

Die Schwerpunkte des Seminars

  • Rechtliche Grundlagen der Betriebsvereinbarung – Geltungsbereich, Verhältnis zu Tarif- und Arbeitsverträgen, Günstigkeitsprinzip
  • Formvorgaben, Beschlussfassung, Wirksamkeit und Nachwirkung gemäß § 77 BetrVG
  • Typische Abläufe, Beteiligte, Vorbereitung und Durchsetzung von Vereinbarungen
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarung vs. freiwillige Regelungen – rechtliche Voraussetzungen und Handlungsoptionen
  • Umgang mit Einigungsstellenverfahren – Rolle des Betriebsrats, Taktiken bei strittigen Themen
  • Praxisnahe Arbeit mit Mustertexten und Beispiele für Betriebsvereinbarungen

Seminar-Inhalte

Grundlagen, rechtlicher Rahmen und Praxisbezug

  • Einführung in zentrale Begriffe wie Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, Regelungsabrede, betriebliche Übung und Gesamtzusage
  • Voraussetzungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Regelungs- und Formvorschriften gemäß § 87 BetrVG und § 88 BetrVG: Regelungszuständigkeit, Tarifautonomie, Günstigkeitsprinzip, Schriftform, Geltungsdauer, Bekanntmachung, unzulässige Inhalte, Nichtigkeit und Anfechtung
  • Praxisbeispiele möglicher Themen: Ordnung und Verhalten im Betrieb, Arbeitszeitmodelle, Urlaubsregelungen, Datenschutz, Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie Betriebsänderungen
  • Beendigung von Betriebsvereinbarungen: Kündigung, Beendigungsgründe, Nachwirkung bei erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
  • Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten: Einigungsstellenverfahren, Beschlussverfahren und einstweilige Verfügung gemäß § 77 BetrVG

Strukturierte Verhandlung und inhaltliche Planung

  • Vorbereitung und inhaltliche Gestaltung: Problemerfassung, Zieldefinition, Hinzuziehung von Sachverständigen, auch bei Betriebsvereinbarungen ohne Betriebsrat

  • Gestaltung der Betriebsvereinbarung als Projekt mit klarer Aufgabenverteilung und Dokumentation

Anwendung und praktische Umsetzung

  • Erarbeitung konkreter Betriebsvereinbarungen zu frei wählbaren Themen aus der Praxis
  • Analyse und Besprechung eigener mitgebrachter Vereinbarungen anhand realistischer Fallbeispiele

Ihr Nutzen

  • Sie lernen, Betriebsvereinbarungen gemäß § 77 BetrVG rechtlich korrekt zu bewerten und wirksam umzusetzen.
  • Sie stärken Ihre Verhandlungskompetenz gegenüber dem Arbeitgeber, insbesondere bei erzwingbaren Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
  • Sie können formale Fehler beim Abschluss und der Durchführung einer Betriebsvereinbarung vermeiden.
  • Sie nutzen Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt zur Gestaltung betrieblicher Regelungen im Rahmen von § 87 BetrVG und § 88 BetrVG.
  • Sie profitieren von praxisnahen Beispielen für Betriebsvereinbarungen und können das Gelernte direkt anwenden.

Zielgruppe

  • alle Betriebsratsmitglieder, die Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben und die Ergebnisse aus Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in Betriebsvereinbarungen umsetzen

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:

  • Neue Betriebsratsmitglieder
  • Ersatzmitglieder
  • Nachrücker

Für den hier genannten Personenkreis sind, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, diese Kenntnisse erforderlich, wenn im Betrieb in nächster Zeit eine Betriebs vereinbarung neu abgeschlossen oder überarbeitet werden muss und der aktuelle Wissensstand des Betriebsrats hierfür nicht ausreicht.

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