Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
Startdaten und Startorte
placeGHOTEL hotel & living Würzburg 24. Sep 2024 bis 26. Sep 2024 |
Beschreibung
FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig
3-Tage Intensiv-Seminar
Bei Personalabbau, Betriebsübergang und Outsourcing – als Betriebsrat aktiv auf Strukturveränderungen reagieren
Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
Der Betriebsrat ist aufgrund von Strukturveränderungen und Rationalisierungsmaßnahmen oft gezwungen, sich verstärkt mit den Themen Interessenausgleich und Sozialplan zu befassen. Gemäß Betriebsverfassungsrecht und den hiermit definierten Mitbestimmungsrechten hat der BR die Möglichkeit, durch Abschluss eines Vertrages zum Interessenausgleich sowie eines Sozialplanes, Nachteile für die Belegschaft abzuwenden.
Auf den Punkt gebracht:
In diesem Intensiv-Seminar werden nicht nur Ihre Rechte als Betriebsrat v…
Frequently asked questions
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FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig
3-Tage Intensiv-Seminar
Bei Personalabbau, Betriebsübergang und Outsourcing – als Betriebsrat aktiv auf Strukturveränderungen reagieren
Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
Der Betriebsrat ist aufgrund von Strukturveränderungen und Rationalisierungsmaßnahmen oft gezwungen, sich verstärkt mit den Themen Interessenausgleich und Sozialplan zu befassen. Gemäß Betriebsverfassungsrecht und den hiermit definierten Mitbestimmungsrechten hat der BR die Möglichkeit, durch Abschluss eines Vertrages zum Interessenausgleich sowie eines Sozialplanes, Nachteile für die Belegschaft abzuwenden.
Auf den Punkt gebracht:
In diesem Intensiv-Seminar werden nicht nur Ihre Rechte als Betriebsrat vermittelt, sondern Sie bekommen auch, besonders durch den Praxisteil, sachliche und taktische Hinweise, die Sie befähigen, aktiv auf Strukturveränderungen zu reagieren.
Die Schwerpunkte des Seminars
- Rechte und Pflichten bei Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG
- Der Interessenausgleich
- Der Sozialplan
- Die Einigungsstelle zu Interessenausgleich und Sozialplan
- Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Praxisarbeit: Erarbeiten eines Interessenausgleichs und Sozialplans
Seminar-Inhalte
1. Tag
- Rechte und Pflichten bei Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG
- Bei Einschränkung, Stilllegung, Verlegung, Verschmelzung und Spaltung von Betrieben und Betriebsteilen
- Bei Betriebsübergang und Outsourcing
- Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Die Hinzuziehung von Sachverständigen/Beratern
- Der Interessenausgleich
- Zweck, Gegenstand und Inhalt
- Der besondere Vertrag und seine Zustimmung durch den Betriebsrat
- Die Namensliste im Interessenausgleich
- Interessenausgleich und Nachteilsausgleich
- Der Sozialplan
- Zweck und Inhalt eines Sozialplans
- Bemessung des Sozialplanvolumens
- Regelungen zum Sozialplan und Berechnungsmethoden für die Abfindung
- Sozialplan und Nachteilsausgleich in der Insolvenz
2. Tag
- Die Einigungsstelle zu Interessenausgleich und Sozialplan
- Die Erzwingbarkeit von Interessenausgleich und Sozialplan
- Das Einigungsstellenverfahren
- Taktische Fragen zur Einigungsstelle
- Alternativen des Betriebsrats
- Nutzung der Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
- Qualifizieren statt kündigen
- Der Transfersozialplan
- Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Unternehmenstaktik bei Betriebsänderungen
- Häufige Fehler bei den Verhandlungen
- Praxisarbeit:
- Erarbeiten eines Interessenausgleichs und Sozialplans
3. Tag
- Praxisvortrag:
„Die Transferagentur/-gesellschaft – Wie funktioniert erfolgreicher Personaltransfer?“
Zielgruppe
- Betriebsratsmitglieder, deren Betrieb jetzt oder in absehbarer Zeit von einer Betriebsänderung betroffen ist
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
- Neue Betriebsräte
- Betriebsratsmitglieder, die sich über die Themen Interessenausgleich und Sozialplan informieren wollen.
- Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieb eine Strukturveränderung ansteht.
- Betriebsräte, bei denen Entlassungen anstehen.
- Betriebsratsmitglieder, die in entsprechenden Ausschüssen sitzen.
Eine Strukturveränderung im Unternehmen erfordert besondere Maßnahmen. Der Betriebsrat braucht also die Fähigkeit, die Auswirkungen eventueller Rationalisierungs und Umstrukturierungsmaßnahmen zu beurteilen (LAG BadenWürttemberg 08.11.1996 1 – TABV 2/96). Der Besuch von Schulungen zu diesen Themen ist demnach in diesem Sinne gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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