Datenschutzrecht für Betriebsräte Grundlagenseminar DSGVO und BDSG

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Beschreibung

Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist ein neues Datenschutzrecht anzuwenden, die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für den Arbeitnehmerdatenschutz ist seitdem außerdem das ergänzende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht für die Qualität von Betriebsvereinbarungen fest?

Ziel

Die Teilnehmenden lernen die für den Arbeitnehmerdatenschutz relevanten Bestimmungen kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Betriebsräte und Regelungsbereiche von Betriebsvereinbarungen er…

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Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist ein neues Datenschutzrecht anzuwenden, die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für den Arbeitnehmerdatenschutz ist seitdem außerdem das ergänzende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht für die Qualität von Betriebsvereinbarungen fest?

Ziel

Die Teilnehmenden lernen die für den Arbeitnehmerdatenschutz relevanten Bestimmungen kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Betriebsräte und Regelungsbereiche von Betriebsvereinbarungen erläutert.

Themen

  • Grundprinzipien der DSGVO
  • Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz (DSGVO und BDSG)
  • Stellung und Aufgabe betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
  • Besondere Verarbeitungssituationen (u.a. Videoüberwachung, Datenübermittlung im Konzern)
  • Pflichten des Unternehmens und Rechte der betroffenen Personen
  • Bedeutung für den Datenschutz des Betriebsrats
  • Verhältnis von Mitbestimmung und Datenschutz
  • Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Thema Datenschutz
  • Bedeutung für Betriebsvereinbarungen und notwendige Regelungsbereiche
  • Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
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