Aufzugsanlagen - Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)
Startdaten und Startorte
placeMannheim 10. Okt 2024 |
placeHannover 7. Nov 2024 |
placeKöln 5. Dez 2024 |
placeFrankfurt 23. Jan 2025 |
placeMünchen 27. Feb 2025 |
placeDresden 27. Mär 2025 |
placeHamburg 15. Mai 2025 |
placeStuttgart 10. Jul 2025 |
placeBerlin 30. Sep 2025 |
placeKöln 28. Okt 2025 |
placeHannover 4. Dez 2025 |
Beschreibung
Das Seminar informiert Betreiber von Aufzugsanlagen über die Sicherheitsanforderungen gemäß TRBS 3121 sowie über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage und die erforderlichen Maßnahmen zur Personenbefreiung.
Aufzugsanlagen werden als potenziell gefährliche Anlagen betrachtet und unterliegen daher einer Überwachungspflicht. Der Betreiber hat die Verantwortung, die Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, regelmäßige Überwachungen durchzuführen und erforderliche Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah…
Frequently asked questions
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Das Seminar informiert Betreiber von Aufzugsanlagen über die Sicherheitsanforderungen gemäß TRBS 3121 sowie über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage und die erforderlichen Maßnahmen zur Personenbefreiung.
Aufzugsanlagen werden als potenziell gefährliche Anlagen betrachtet und unterliegen daher einer Überwachungspflicht. Der Betreiber hat die Verantwortung, die Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, regelmäßige Überwachungen durchzuführen und erforderliche Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und dass eine sichere Befreiung der Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Betreiber mindestens eine „Beauftragte Person für Aufzüge“ benennt, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten.
Nutzen:
Das Seminar vermittelt die Aufgaben einer Beauftragen Person, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlagen zu gewährleisten und sicherzustellen. Dies dient dem Schutz der Nutzer und der Vermeidung von Unfällen. Mögliche Sicherheitsrisiken sollen identifizieren werden und geeignete Maßnahmen zur Behebung von Mängeln ergriffen werden. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Zudem erlangen Sie die Fachkunde, um Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einzuleiten und durchzuführen.
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Vorschriften und Normen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3), Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 und 2181
- Betrieb einer Aufzugsanlage
- Grundlagen der Aufzugstechnik, Seilaufzug, Hydraulikaufzug
- Aufgaben, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung des Betreibers und der beauftragten Person
- Aufbau und Funktion von Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen bei der Aufzugskonstruktion
- Unfallgefahren
- Personenbefreiung
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Schriftliche Prüfung
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an:
- Betreiber von Aufzugsanlagen,
- Mitarbeiter aus dem Facility Management,
- Hausmeister, Haustechnisches Personal, Hausverwaltungen,
- Mitarbeiter von Wartungsunternehmen, Feuerwehren und öffentlichen Einrichtungen,
- Betriebsschlosser, -techniker, – elektriker,
- Instandhaltungs- und Servicepersonal,
- Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion,
- Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind.
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