CO2-Kostenaufteilungsgesetz und Heizkostenverordnung in der Praxis
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Beschreibung
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz kommt in der kommenden Betriebskostenabrechnung zum ersten Mal zum Tragen und muss umgesetzt werden. So gilt es die Anforderungen aus dem Stufenmodell zu kennen und zu wissen, wie Sie die CO2-Kostenaufteilung auf die einzelnen Mieter verteilen können und welchen Anteil Sie als Vermieter oder Verwalter zu tragen haben. Ebenso gilt es die Formerfordernisse dieser Abrechnung zu kennen, genauso wie die Ausnahmen z. B. bei Nichtwohngebäuden oder mieterseitiger Wärmeversorgung.
In unserem Praxis-Seminar werden Sie beispielhaft durch alle Abrechnungskriterien geführt, so dass Sie die zu tragenden Anteile richtig ermitteln können und die Heizkostenabrechnung für jede…
Frequently asked questions
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Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz kommt in der kommenden Betriebskostenabrechnung zum ersten Mal zum Tragen und muss umgesetzt werden. So gilt es die Anforderungen aus dem Stufenmodell zu kennen und zu wissen, wie Sie die CO2-Kostenaufteilung auf die einzelnen Mieter verteilen können und welchen Anteil Sie als Vermieter oder Verwalter zu tragen haben. Ebenso gilt es die Formerfordernisse dieser Abrechnung zu kennen, genauso wie die Ausnahmen z. B. bei Nichtwohngebäuden oder mieterseitiger Wärmeversorgung.
In unserem Praxis-Seminar werden Sie beispielhaft durch alle Abrechnungskriterien geführt, so dass Sie die zu tragenden Anteile richtig ermitteln können und die Heizkostenabrechnung für jeden einzelnen Mieter korrekt durchführen können. In diesem Zusammenhang wird auch noch auf die relevanten Aspekte der neuen Heizkostenverordnung eingegangen.
- Anforderungen durch das CO2-Kostenaufteilungsgesetz
- CO2-Kostenaufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude
- Errechnung des CO2-Kostenanteil für Mieter und Vermieter
- Neue Formerfordernisse der Abrechnung
- Anteilige Berechnung bei Nichtwohngebäuden
- Wie erfolgt die Abrechnung bei mieterseitiger Wärmeversorgung?
- Für welche Abrechnungszeiträume ist es anzuwenden?
- Energieaudits: Vermieter müssen spätestens bis 2025 ein Energieaudit ihrer Gebäude durchführen lassen und die erforderlichen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umsetzen.
- Energieeffizienz: Vermieter müssen sicherstellen, dass ihre Gebäude eine bestimmte Mindestenergieeffizienz aufweisen. Welche Maßnahmen sind hier zu treffen?
- Mieterbeteiligung: Vermieter können ihre Mieter an den Kosten für Effizienzmaßnahmen beteiligen. Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein und welcher Umfang ist möglich?
- Anforderungen durch die Heizkostenverordnung
- Fernablesbarkeit von Messgeräten
- Interoperabilität von Geräten zur Verbrauchserfassung
- Neue Mitteilungs- und Informationspflichten
- Kürzungsrecht der Nutzer bei Verstößen des Gebäudeeigentümers
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